Sitzung: 22.04.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2021/129
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) geändert worden ist, folgende
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs-
und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg
vom
§ 1
Die Gebührensatzung
zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg vom
25.02.2019 in der Fassung vom 24.02.2020 wird wie folgt geändert:
1.
In § 5
Abs. 2 Ziffer 2.6. wird die Zahl „1.170,-- €“ durch die Zahl „1.600,-- €“
ersetzt.
2.
In § 5
Abs. 2 Ziffer 2.7. wird die Zahl „1.120,-- €“ durch die Zahl „1.550,-- €“
ersetzt.
3.
In § 5
Abs. 2 Ziffer 2.8. wird die Zahl „1.070,-- €“ durch die Zahl „1.500,-- €“
ersetzt.
4.
§ 6 erhält
folgende neue Fassung:
„§ 6
Zuschläge zu den Grabstättengebühren
(1)
Verlegung von Porphyr-Randplatten in
Friedhofsteilen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
1.1. Einzelgrab 160,--
€
1.2. Doppelgrab 180,--
€
1.3. Urnengrab 120,--
€
(2)
Herstellung von Grabfundamenten
2.1. Einzelgrab
und Urnengrab 150,--
€
2.2. Doppelgrab
300,--
€
2.3. Kindergrab 75,-- €
(3)
Schrifttafeln für Urnenwandnischen 150,--
€“
5.
In § 9
Abs.1 wird die Zahl „225,-- €“ durch die Zahl „220,-- €“ ersetzt.
6.
In § 9
Abs.2 wird die Zahl „115,-- €“ durch die Zahl „110,-- €“ ersetzt.
7.
In § 10
Abs.1 Ziffer 1.1. wird die Zahl „75,-- €“ durch die Zahl „80,-- €“ ersetzt.
8.
In § 10
Abs.1 Ziffer 1.2. wird die Zahl „115,-- €“ durch die Zahl „125,-- €“ ersetzt.
9.
In § 10
Abs.3 Ziffer 3.1. wird die Zahl „140,-- €“ durch die Zahl „135,-- €“ ersetzt.
10.
In § 10
Abs.3 Ziffer 3.2. wird die Zahl „200,-- €“ durch die Zahl „185,-- €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt
am 01.06.2021 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister