Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet am westlichen Ortseingang des Stadtteils Haberskirch. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1468, 1468/24, 1468/29, 1468/36, 1468/42, 1468/43, 1468/44, 1468/45, 1468/46, 1468/47, 1468/48, 1468/49, 1471/4, 1471/10, 1528/12 (Teilfläche), 1528/21 (Teilfläche), 1528/72 (Teilfläche) der Gemarkung Haberskirch sowie die Flurnummer 369 (Teilfläche) der Gemarkung Stätzling.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 20.05.2021 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet am westlichen Ortseingang des Stadtteils Haberskirch". Folgende Planungsziele werden verfolgt:

 

  • Sicherung eines attraktiven Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere auch durch dorfgerechte Gestaltung von Einfriedungen am sensiblen Ortseingang von Haberskirch
  • Verbesserung bzw. Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, zu diesem Zwecke Ordnung der Verkehrsanlagen und deren relevantes Umfeld
  • Vermeidung von visuellen Beeinträchtigungen und Sicherung der optischen Wirkungen des Denkmals D-7-71-130-128, Wegkapelle an der St.-Stefan-Straße
  • Sicherstellung der Vereinbarkeit von privaten und öffentlichen Belangen (Verkehrssicherheit, Denkmalschutz, Lärmminderung, dörfliche Gestaltung)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              22

     

 

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StR Dorsch

StR Fleig

StR Hatzold

StR Losinger Manfred

StR Dr. Mersdorf

StR Pfundmeir

StR Trinkl

StR Wurzer