Sitzung: 17.06.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2021/201
1. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 74.157.300 €
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 35.452.400 €
ab.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2021 wird im
Erfolgsplan
in den Erträgen auf 8.933.500 €
in
den Aufwendungen auf 11.380.000 €
- 2.446.500 €
und im Vermögensplan
mit
Einnahmen von 5.905.000 €
mit Ausgaben von 5.905.000 €
festgesetzt.
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungs-maßnahmen der Stadt wird auf 0 € festgesetzt.
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen
des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf 5.300.000 €
festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 30.950.000 €
festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden in Höhe von 5.070.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350
v.H. (ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 12.650.000 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für den
laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge 1.455.000 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
2. Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung für die Stiftungen der Stadt
Friedberg
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art.
20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen
beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der
Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2021
werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
23.300 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 47.500 €
insgesamt mit 70.800
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
1.600 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 0 €
insgesamt mit 1.600
€
ab.
§ 2
Kredite zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2021 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
3.
Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums
Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr
2021
Stiftung
Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund von Art.
20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
85.900,-- Euro
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und
Ausgaben mit
15.000,-- Euro
§ 2
– 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Friedberg, den
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister