Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12

  1. Die Priorisierung der Bauleitplanverfahren erfolgt künftig durch den Stadtrat gemeinsam mit dem Aufstellungsbeschluss.

 

  1. Das neue Bauleitplanverfahren wird zu diesem Zwecke an die gewünschte Stelle in einer nummerisch sortierten Liste der bereits begonnenen Bauleitplanverfahren gesetzt. Dies geschieht durch gesonderten Beschluss des Rates. Die Verwaltung erarbeitet hierfür einen aus ihrer Sicht geeigneten Vorschlag.

 

  1. Die Änderung einer bereits beschlossenen Priorisierung bedarf eines erneuten Stadtratsbeschlusses.

 

  1. Die Verwaltung bearbeitet künftig die Bauleitplanverfahren in der durch den Stadtrat festgelegten Reihenfolge.

 

Dies bedeutet, dass sie die Mitarbeiterkapazitäten beginnend von Listenplatz 1 her mit der Zahl möglicher Verfahren ausschöpft und weitere Verfahren erst beginnt/ bearbeitet, wenn eines der vorrangigen Verfahren abgeschlossen werden konnte oder derzeit keine Arbeitszeit bindet und so Kapazitäten frei werden.

 

  1. Für die bereits begonnenen Bauleitplanverfahren erarbeitet die Verwaltung bis zur Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 30.9.2021 eine nummerisch sortierte Liste als Vorschlag und Diskussionsgrundlage.

 

  1. Die Priorisierung der Bauleitplanverfahren durch den Stadtrat hat keinen Einfluss auf das Recht des Ersten Bürgermeisters, die Tagesordnung festzulegen (§ 31 der Geschäftsordnung des Stadtrates).

 

Das Antragsrecht nach § 33 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung (Stadtratsmitglied, Fraktionen, Ortssprecher, Jugendrat) bleibt ebenso von der Priorisierung unberührt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 12     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                   12

     

     

 

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg – vertreten durch StR Rietzler

FrV Hatzold – entschuldigt