Sitzung: 24.06.2021 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12
Vorlage: 2021/191
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
für
das Gebiet entlang der Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße (Ortsmitte) im
Stadtteil Derching vom 24.06.2021 (Teilgebiet A)
Aufgrund der §§ 14 und 16 Abs. 1
und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728) und des Art. 23 der
Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern vom 22. August 1998 (GVBl. S.
796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli
2020 (GVBl. S. 350) erlässt die Stadt Friedberg folgende
Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre
§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre
(1) Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das
Gebiet entlang der Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße (Ortsmitte) im
Stadtteil Derching (Satzung vom 12.07.2019, bekanntgemacht im Friedberger
Stadtboten am 31.07.2019, nunmehr als Teilbereich A bezeichnet) wird um ein Jahr
verlängert.
(2) Die
verlängerte Geltungsdauer schließt nahtlos an die bisherige Geltungsdauer der
Veränderungssperre an und endet mit Ablauf des 30.07.2022.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die Grundstücke Flur-Nr. 1,
1/1, 2, 2/1, 2/2, 3, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 16, 17, 19, 19/1, 19/2, 21, 22,
22/2, 22/3, 22/4, 22/5, 24, 25, 32/2 (Teilfläche), 32/7, 47/8 (Teilfläche),
47/10 (Teilfläche), 47/11, 47/12, 47/13, 47/14 (Teilfläche), 47/15
(Teilfläche), 96, 101/1, 218, 219, 219/2, 219/3, 220 der Gemarkung Derching,
künftig - Teilgebiet A -.
(2) Die Grundstücke mit den Flurnummern 14 und 15 der Gemarkung Derching sind nicht mehr vom
Bebauungsplanumgriff, zuletzt geändert mit Beschluss vom 17.06.2021, und damit
auch nicht mehr vom Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst.
(3) Der daraus folgende Geltungsbereich dieser Satzung ist
im beiliegenden Lageplan vom 07.06.2021 mit Strichlinie stark umrandet
dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 3 In-Kraft-Treten,
Außer-Kraft-Treten
(1) Die Satzung tritt am Tag Ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sie tritt außer Kraft, wenn und
soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan
in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf des 30.07.2022.