Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre

 

für das Gebiet entlang der Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße (Ortsmitte) im Stadtteil Derching vom 24.06.2021 (Teilgebiet A)

 

 

Aufgrund der §§ 14 und 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) erlässt die Stadt Friedberg folgende

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre

 

 

§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre

 

(1)  Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet entlang der Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße (Ortsmitte) im Stadtteil Derching (Satzung vom 12.07.2019, bekanntgemacht im Friedberger Stadtboten am 31.07.2019, nunmehr als Teilbereich A bezeichnet) wird um ein Jahr verlängert.

 

(2)  Die verlängerte Geltungsdauer schließt nahtlos an die bisherige Geltungsdauer der Veränderungssperre an und endet mit Ablauf des 30.07.2022.

 

 

§ 2 Geltungsbereich

 

(1)  Diese Satzung gilt für die Grundstücke Flur-Nr. 1, 1/1, 2, 2/1, 2/2, 3, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 16, 17, 19, 19/1, 19/2, 21, 22, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5, 24, 25, 32/2 (Teilfläche), 32/7, 47/8 (Teilfläche), 47/10 (Teilfläche), 47/11, 47/12, 47/13, 47/14 (Teilfläche), 47/15 (Teilfläche), 96, 101/1, 218, 219, 219/2, 219/3, 220 der Gemarkung Derching, künftig - Teilgebiet A -.

(2)  Die Grundstücke mit den Flurnummern 14 und 15 der Gemarkung Derching sind nicht mehr vom Bebauungsplanumgriff, zuletzt geändert mit Beschluss vom 17.06.2021, und damit auch nicht mehr vom Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst.

(3)  Der daraus folgende Geltungsbereich dieser Satzung ist im beiliegenden Lageplan vom 07.06.2021 mit Strichlinie stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

§ 3 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

 

(1)  Die Satzung tritt am Tag Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

(2)  Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf des 30.07.2022.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 12     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                   12

     

     

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg – vertreten durch StR Rietzler

FrV Hatzold – entschuldigt