Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/20.10.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 20.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Der redaktionelle Fehler in Punkt 6 der Begründung ist zu ändern. Punkt 1.3 des Satzungstextes erhält aufgrund weiterer abgegebener Stellungnahmen einen neuen Wortlaut, der sich auf das nun darzustellende Dorfgebiet bezieht. Die Festsetzung, für kleinere Flächen auch die Verwendung von Sichtbeton oder Naturstein zu ermöglichen, ist absichtlich unbestimmt, um sowohl den Bauherren als auch der Verwaltung Gestaltungsspielräume einzuräumen.

 

Wasserrecht

Punkt 9 der Begründung wird nach dem Vorschlag der Wasserrechts-Fachkund-Stelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg geändert.

 

Immissionsschutz

Um die immissionsschutzrechtlichen Belange einhalten zu können, wird der gesamte im Vorentwurf als Mischgebiet dargestellte Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen. Damit kann der geforderte Abstand von 120 m zwischen den Hofstellen mit Tierhaltung und dem Wohngebiet eingehalten werden. Der Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde, einen Teilbereich als Mischgebiet zu belassen, wird nicht verwirklicht, da die Schreinerei Sedlmeyr dann der einzige Gewerbebetrieb in diesem Mischgebiet wäre. Dieser Bereich wird ebenfalls als Dorfgebiet ausgewiesen.

Für die neu hinzugekommenen Bauflächen westlich der Schreinerei Sedlmeyr (FlNrn. 95 und 96 der Gemarkung Rinnenthal) wird für den Fall der Errichtung von Wohngebäuden eine Orientierung der Aufenthalts- sowie der Schlaf- und Ruheräume nach Westen vorgeschrieben.

 

Staatl. Abfallrecht

Die Anregung der Abteilung Staatliches Abfallrecht des Landratsamtes Aichach-Friedberg wird in die Begründung als neuer Punkt 11 aufgenommen.

 

Kommunale Abfallwirtschaft

Da die Bebauungsplanänderung keine Veränderungen in Bezug auf die Müllentsorgung mit sich bringt, wird diese im Bebauungsplan auch nicht näher begründet.

 

 

 

A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/28.10.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes – Gesundheitsamt vom 28.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind auch nach der Bebauungsplanänderung in ausreichendem Maß vorhanden.

 

 

A-3) Kreisbrandrat Landkreis Aichach-Friedberg/07.10.2004

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 07.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Durch die Bebauungsplanänderung ergibt sich nur eine sehr geringe Neuausweisung an Bauflächen. Das Hydrantennetz und die Verkehrsflächen sind bereits ausgebaut. Die nötigen Rettungswege werden im Rahmen der Einzelbaugenehmigung beachtet. 

 

 

A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/27.10.2004

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 27.102004 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-5) Landwirtschaftsamt Augsburg/Friedberg/15.10.2004

Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes Augsburg/Friedberg vom 15.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Landwirtschaftsamtes wird insofern entgegengekommen, als nun im Bereich des bisher festgesetzten Mischgebietes ein Dorfgebiet ausgewiesen wird.

 

 

A-6) Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe/eing. 02.11.2004

Die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe, eingegangen bei der Stadt Friedberg am 02.11.2004, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-7) Bayer. Bauernverband, Geschäftsstelle Augsburg/28.10.2004

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes, Geschäftsstelle Augsburg, vom 28.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Der Aufforderung des Bayer. Bauernverbandes wird insofern nachgekommen, dass der im Vorentwurf als Mischgebiet dargestellte Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen wird, wodurch sowohl der durch dieses Gebiet fahrende landwirtschaftliche Verkehr als auch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird.

 

 

A-8) Bund Naturschutz, Ortsgruppe Friedberg/21.10.2004

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Friedberg vom 21.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. In der Entwässerungsregelung in Punkt 9 der Begründung ist die Oberflächenwasserversickerung bereits geregelt. Am Ostrand des Bebauungsplangebietes sind bereits private Grünflächen mit entsprechenden Mindestpflanzgrößen festgesetzt. Die Festsetzung von Grünflächen weiter nördlich wird als nicht notwendig erachtet, da sich dort an das Plangebiet direkt eine weitere Bebauung anschließt.

 

 

A-9) Deutsche Telekom AG, T-Com/29.09.2004

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 29.09.2004 wird zur Kenntnis genommen und ggf. im Rahmen der Spartengespräche beachtet.

 

 

B-1) Holzmüller Katharina/27.09.2004 (2 Schreiben!)

Die Stellungnahmen der Frau Katharina Holzmüller vom 27.09.2004 werden zur Kenntnis genommen. Dem Widerspruch kann abgeholfen werden, da der Bereich des Mischgebietes nunmehr als Dorfgebiet dargestellt wird.

Das abgeteilte Grundstück FlNr. 45/4 der Gemarkung Rinnenthal ist ein Außenbereichsgrundstück und kein Bauplatz. Dieses Grundstück sowie das Restgrundstück FlNr. 45 der Gemarkung Rinnenthal werden aufgrund ihrer Außenbereichslage nicht in den Bebauungsplan integriert, vielmehr wird der Bebauungsplanumgriff so weit reduziert, dass sich die geplante Lagerhalle komplett außerhalb des Bebauungsplanes befindet und nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als privilegiertes Bauvorhaben genehmigt werden kann.

 


B-2) Seitz Josef und Rosa/eing. 05.10.2004
Der Einspruch der Eheleute Seitz, eingegangen am 05.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Da der Einspruch nicht begründet ist und Änderungen des Bebauungsplanentwurfes erfolgen, sind die Eheleute Seitz im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufzufordern, ihren Einspruch näher zu begründen bzw. diesen zurückzunehmen.

 

 

B-3) Schreinerei Sedlmeyr (Werner Sedlmeyr)/06.10.2004
Die Stellungnahme des Herrn Werner Sedlmeyr vom 06.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Wie auch die Untere Immissionsschutzbehörde bestätigt, ergeben sich für die Schreinerei Sedlmeyr durch die Bebauungsplanänderung keine rechtliche Verschlechterung der Emissionswerte, keine Änderung der Zufahrtsrechte und keine Arbeitszeiteinschränkungen, zumal das ausgewiesene Mischgebiet nunmehr in ein Dorfgebiet geändert wird. Die Schreinerei ist ausschließlich durch die neu hinzugekommenen westlichen Bauflächen FlNrn. 95 und 96 der Gemarkung Rinnenthal betroffen. Für diese Bauflächen wird zum Schutz der Schreinerei jedoch für den Fall der Errichtung von Wohngebäuden im Bebauungsplan die Orientierung der Aufenthalts- sowie der Schlaf- und Ruheräume nach Westen vorgeschrieben.

 

 

B-4) Pfundmair Katharina und Georg/04.10.2004
Die Stellungnahme der Eheleute Pfundmair vom 04.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Der im Vorentwurf als Mischgebiet dargestellte Bereich wird nun als Dorfgebiet ausgewiesen. Der landwirtschaftliche Betrieb der Familie Pfundmair liegt in diesem Gebiet, weshalb sich für die landwirtschaftliche Nutzung nunmehr keine Änderungen ergeben.

 

 

B-5) Erhart Sabine und Treffler Peter/05.10.2004
Die Stellungnahme von Frau Sabine Erhart und Herrn Peter Treffler vom 05.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die Teilfläche des Grundstücks FlNr. 94 der Gemarkung Rinnenthal war bislang nicht vom Bebauungsplan umfasst und im Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes als Mischgebietsfläche dargestellt. Für die Teilfläche wird nunmehr ein Dorfgebiet festgesetzt, womit dem vorgebrachten Wunsch von Frau Erhart und Herrn Treffler entsprochen werden kann.

Die Ausweisung einer neuen Zufahrt, insbesondere für das Wohngebiet ist nicht realisierbar. Durch das nur geringe Ausmaß der geplanten Wohnbebauung auf dem Grundstück FlNr. 36 der Gemarkung Rinnenthal ist außerdem davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung aufgrund dessen nicht übermäßig ansteigt. Zudem sind in diesem Bereich, der außerhalb des Bebauungsplanes liegt, keine Änderungen beabsichtigt.

 

 

B-6) Ketzer Lorenz/06.10.2004
 Die Stellungnahme des Herrn Lorenz Ketzer vom 06.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Das Grundstück FlNr. 95 der Gemarkung Rinnenthal war bislang nicht vom Bebauungsplan umfasst und im Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes als Mischgebietsfläche dargestellt. Für das Grundstück wird nunmehr ein Dorfgebiet festgesetzt, womit dem vorgebrachten Wunsch von Herrn Lorenz Ketzer entsprochen werden kann.

 

B-7) Treffler Emil und Gertraud/25.10.2004
Die Stellungnahme der Eheleute Treffler vom 25.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Aus topografischen und nachbarschützenden Gründen wird für den nun darzustellenden Dorfgebietsbereich östlich der Waldstraße (FlNrn. 34, 36, 36/8, 39, 39/1, 39/19) die Zahl der Vollgeschoße wie im allgemeinen Wohngebiet auf II festgesetzt und die Geschoßflächenzahl von 0,65 auf 0,5 (wie im allgemeinen Wohngebiet) reduziert.

Die südlichen Baugrenzen auf den Grundstücken FlNrn. 39/1, 39/2 und 39/12 der Gemarkung Rinnenthal werden bis zu einem Abstand von 5 m zur Straße erweitert.

 

 

B-8) Pfeiffer Wolfgang/27.10.2004
Die Stellungnahme des Herrn Wolfgang Pfeiffer vom 27.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Eine Herausnahme der Schreinerei Sedlmeyr ist aus Gründen des Bestandsschutzes nicht möglich, weshalb auch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in diesem Bereich nicht in Betracht kommt.

Die Pflanzgebote stammen aus Vorschlägen von Landschaftsplanern und werden in den Bebauungsplänen der Stadt Friedberg regelmäßig festgesetzt. Hinsichtlich der Variabilität der Bepflanzungen sind diese grünordnerischen Festsetzungen zu überprüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

 

FrV Losinger und StR Holzmüller haben gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch           StRin Müllegger