Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Bauvorhaben F -2004/115 – Neubau einer Lagerhalle befindet sich künftig außerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet zwischen Waldstraße und Rehrosbacher Weg in Rinnenthal und stellt ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben dar. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 

Das Bauvorhaben F -2004/116 – Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Schuppens und Neubau einer Bergehalle mit Kälberstall ist derzeit dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Das künftig im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet zwischen Waldstraße und Rehrosbacher Weg in Rinnenthal liegende Vorhaben entspricht voraussichtlich auch den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 34 Abs. 1 BauGB zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

 

FrV Losinger und StR Holzmüller haben gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch           StRin Müllegger