Das Bauvorhaben F -2004/115 – Neubau einer Lagerhalle befindet sich künftig außerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet zwischen Waldstraße und Rehrosbacher Weg in Rinnenthal und stellt ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben dar. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen.
Das Bauvorhaben F -2004/116 – Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Schuppens und Neubau einer Bergehalle mit Kälberstall ist derzeit dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Das künftig im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet zwischen Waldstraße und Rehrosbacher Weg in Rinnenthal liegende Vorhaben entspricht voraussichtlich auch den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 34 Abs. 1 BauGB zu erteilen.