Sitzung: 15.07.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 20
Vorlage: 2021/246
Der mit Aufstellungsbeschluss des Stadtrates Nr. 2020/101 vom 04.06.2020 beschlossene Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nördlich des Hochstallerweges im Stadtteil Rederzhausen wird wie folgt geändert:
Der Geltungsbereich umfasst nun die folgenden Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke (T) der Gemarkung Rederzhausen:
993/1, 949 (T), 949/1, 949/2, und 937 (T)
Der neue, geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 15.07.2021 (Anlage 2) mit breiter schwarzer Strichlinie umrandet dargestellt. Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.