Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 20

Der mit Aufstellungsbeschluss des Stadtrates Nr. 2020/101 vom 04.06.2020 beschlossene Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3  BauGB nördlich des Hochstallerweges im Stadtteil Rederzhausen wird wie folgt geändert:

 

Der Geltungsbereich umfasst nun die folgenden Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke (T) der Gemarkung Rederzhausen:

 

993/1, 949 (T), 949/1, 949/2, und 937 (T)

Der neue, geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 15.07.2021 (Anlage 2) mit breiter schwarzer Strichlinie umrandet dargestellt. Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           20

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              20

     

 

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StR Fleig

StR Held

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg

StR Manfred Losinger

StR Pfundmeir

FrVe Sasse-Feile

StR Stamp

StRin Simone Losinger

 

 

 

Persönlich beteiligt:

FrV Hatzold

FrV Rockelmann