Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.    Der Stadtrat überträgt die nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) (ursprünglich an die Kommunen) übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, zum 01. Januar 2022 vollständig auf das gemeinsame Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.).

 

2.    Der zeitliche Umfang der Überwachungstätigkeit wird abhängig von den Personalressourcen des Kommunalunternehmens auf maximal 80 Stunden wöchentlich festgelegt.

 

3.    Der Stadtrat stellt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 bei HhSt.1122.6300 die für einen 80-stündigen Überwachungsumfang erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 270.000,-- € zur Verfügung und erteilt hierzu die vorzeitige Mittelbewirtschaftung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

StR Losinger Manfred

2.BM Scharold

StR Wurzer