Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 24

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet südlich der Beilingerstraße und östlich der Straße Am Kirchenfeld des Stadtteils Stätzling. Sein Geltungsbereich umfasst die (Teil-) Flurstücke mit den Nummern 465/1, 465/2, 466/2 (TF), 466/10, 466/11 (TF), 490/10 (TF) und 491 der Gemarkung Stätzling.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 16.09.2021 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet südlich der Beilingerstraße und östlich der Straße Am Kirchenfeld des Stadtteils Stätzling".

 

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

 

        Festsetzung einer verträglichen Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe und sozialer Nutzung

        Schaffung eines zentralen und Identität stiftenden Treffpunkts/Platzbereiches  für die Ortsgemeinschaft

        Schaffung von Flächen zur Ansiedlung von kleineren Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs und von Gastronomie, insbesondere in den Erdgeschosszonen entlang des Platzbereiches

        Errichtung von Geschosswohnungsbau

        Definition öffentlicher, halböffentlicher und privater Freiflächen sowie ausreichende Parkraumbereitstellung insbesondere in Tiefgaragen

        Entwicklung einer städtebaulich-gestalterisch attraktiven kontextverträglichen Baustruktur

 

 

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Friedberg ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              24

     

 

 

Abwesend:

StRin Gerber

StR Pfundmeir

2.BM Scharold

StR Stamp

StR Strobel

StR Held

StR Wurzer

 

 

Persönlich beteiligt:

FrV Hatzold

FrV Rockelmann