Die
Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches –
BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die
15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich westlich der
Straße "Am Spielberg" und nördlich der Wittenberger Straße im
Stadtteil Harthausen (Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung
Schießanlage/Schützenheim).
Die
vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für
Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte
Flächennutzungsplanänderung vom 23.04.2003 in der Fassung vom 06.07.2004 und
der revidierte Erläuterungsbericht vom 06.07.2004 sind Bestandteil dieses
Beschlusses.