Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich westlich der Straße "Am Spielberg" und nördlich der Wittenberger Straße im Stadtteil Harthausen (Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Schießanlage/Schützenheim).

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 23.04.2003 in der Fassung vom 06.07.2004 und der revidierte Erläuterungsbericht vom 06.07.2004 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StR Schuster

StR Neumann