Alternative A

 

1.    Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet südlich der Paartalstraße, westlich der Straße „Am Lindenkreuz“ und nördlich des Mitterweges im Stadtteil Rederzhausen wird im Verfahren nach § 13 b BauGB weitergeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

2.    Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet südlich der Paartalstraße, westlich der Straße „Am Lindenkreuz“ und nördlich des Mitterweges im Stadtteil Rederzhausen in der Fassung vom 30.09.2021 mit der beiliegenden Begründung vom 30.09.2021.

 

Der Bebauungsplanentwurf ist mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:                          9     

Nein:                      2     

Pers. beteiligt:       2     

Anwesend:           13     

 

 

 

 

Alternative B

 

1.    Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet südlich der Paartalstraße, westlich der Straße „Am Lindenkreuz“ und nördlich des Mitterweges im Stadtteil Rederzhausen wird im Regelverfahren fortgesetzt. Den Planunterlagen ist im weiteren Bearbeitungsprozess ein Umweltbericht sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung beizufügen.

 

2.    Dem Stadtrat wird empfohlen für den Geltungsbereich des BP Nr. 11 einen Änderungsbeschluss für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu fassen.

 

3.    Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet südlich der Paartalstraße, westlich der Straße „Am Lindenkreuz“ und nördlich des Mitterweges im Stadtteil Rederzhausen in der Fassung vom 30.09.2021 mit der beiliegenden Begründung vom 30.09.2021.

 

Auf der Grundlage Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:                          2     

Nein:                      9     

Pers. beteiligt:       2     

Anwesend:           13     

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Siehe Einzelabstimmung!

 

Ja:                                          

Nein:                                       

Pers. beteiligt:                 2     

Anwesend:                    13     

 

     

 

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

FrV Kleist – vertreten durch StR Schrall