Beschluss: ungeändert beschlossen

 

1.    Der Bericht des Finanzreferates zu den Eckdaten des städtischen Haushaltes 2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Für die weitere Erstellung des Budgethaushaltes 2005 und des Ver­mögenshaushaltes 2005 gelten folgende Zielvorgaben:

 

2.1  Die zu erwirtschaftende Zuführung an den Vermögenshaushalt 2004 hat den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen (Mindestzuführung = ordentliche Tilgungen) und sollte –soweit möglich– die Vorschrift der VVKommHV zu § 22 KommHV („Soll-Erfordernis“) erfüllen.

 

2.2  Der städtische Verlustausgleich an die Stadtwerke Friedberg ist in Höhe des voraus­sichtlichen Verlustes 2005 vorzusehen. Eine jährliche anteilige Abdeckung des bisher nicht ausgeglichenen Verlustes 2004 ist einzuplanen.

 

2.3  Zur Finanzierung anstehender Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2005 ist unter Be­achtung aller Einsparungs- und Realisationsmöglichkeiten der geplanten Maßnahmen eine Nettokreditneuaufnahme nicht ausgeschlossen. Eine Reduzierung der derzeitigen Unterdeckung in Höhe von 10,064 Mill. € ist jedoch anzustreben.

 

3.    Die Beratungen des städtischen Haushaltes werden in der Stadtratssitzung am 20. Januar 2005 fortgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Neumann

StR Rockelmann

StR Schuster