1. Der Bericht des Finanzreferates zu den Eckdaten des städtischen Haushaltes 2005 wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die weitere Erstellung des Budgethaushaltes 2005 und des Vermögenshaushaltes 2005 gelten folgende Zielvorgaben:
2.1 Die zu erwirtschaftende Zuführung an den Vermögenshaushalt 2004 hat den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen (Mindestzuführung = ordentliche Tilgungen) und sollte –soweit möglich– die Vorschrift der VVKommHV zu § 22 KommHV („Soll-Erfordernis“) erfüllen.
2.2 Der städtische Verlustausgleich an die Stadtwerke Friedberg ist in Höhe des voraussichtlichen Verlustes 2005 vorzusehen. Eine jährliche anteilige Abdeckung des bisher nicht ausgeglichenen Verlustes 2004 ist einzuplanen.
2.3 Zur Finanzierung anstehender Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2005 ist unter Beachtung aller Einsparungs- und Realisationsmöglichkeiten der geplanten Maßnahmen eine Nettokreditneuaufnahme nicht ausgeschlossen. Eine Reduzierung der derzeitigen Unterdeckung in Höhe von 10,064 Mill. € ist jedoch anzustreben.
3. Die Beratungen des städtischen Haushaltes werden in der Stadtratssitzung am 20. Januar 2005 fortgesetzt.