Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13

Die von der Werkleitung dargestellten Maßnahmen der Regelung der vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) und die damit entstehenden Mehrkosten werden zur Kenntnis genommen.

 

Es besteht Einverständnis damit, dass die Werkleitung Regelungen trifft mit dem Ziel, Sauna und Dampfbad wieder öffnen zu können, z.B. den Besuch dieser Einrichtung auf Geimpfte und Genesene (sog. 2-G-Regel) zu beschränken, soweit dies in künftigen staatlichen Vorschriften vorgesehen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13