Sitzung: 07.10.2021 Werkausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13
Vorlage: 2021/330
Die von der
Werkleitung dargestellten Maßnahmen der Regelung der vierzehnten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) und die damit entstehenden
Mehrkosten werden zur Kenntnis genommen.
Es besteht
Einverständnis damit, dass die Werkleitung Regelungen trifft mit dem Ziel,
Sauna und Dampfbad wieder öffnen zu können, z.B. den Besuch dieser Einrichtung
auf Geimpfte und Genesene (sog. 2-G-Regel) zu beschränken, soweit dies in
künftigen staatlichen Vorschriften vorgesehen ist.