Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Artikel 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende

 

 

Änderungssatzung zur

 

Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg

 

Vom    

 

§ 1

 

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg vom 19.07.2021 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

2Für das Gemeindegebiet Dasing betreibt die Stadt Friedberg die öffentliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Oberzell und Unterzell.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StR Dorsch

StR Dr. Mersdorf

StR Dr. Straßer

StR Strobel