Sitzung: 21.10.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2021/338
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1
und Artikel 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom
22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes
vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende
Änderungssatzung
zur
Satzung über die
öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg
Vom
§ 1
Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg vom 19.07.2021 wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„2Für das Gemeindegebiet Dasing betreibt die Stadt Friedberg die öffentliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Oberzell und Unterzell.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Friedberg, den
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister