Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24

Die in der Anlage 1 vorliegenden Stellungnahmen sind Inhalt dieses Beschlusses.

 

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/26.04.2021

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 26.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Untere Naturschutzbehörde/23.04.2021

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde vom 23.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Behörde beleuchtet in ihrer Stellungnahme die Belange Naturschutz und Landschaftspflege nochmals aus unterschiedlichen Blickwinkeln und kommt dabei zum Ergebnis, dass Einverständnis mit der vorliegenden Planung besteht. Änderungen der Planung sind daraus nicht abzuleiten. Belange, die den Flächennutzungsplan betreffen, werden im Folgenden behandelt. Die rechtliche Würdigung der Belange bezüglich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes findet in der dazugehörigen Sitzungsvorlage statt (SV 2021/342).

 

Die Anregung, von weiteren Baumaßnahmen in der Paaraue abzusehen, um der Funktion des Tales für den Kalt- und Frischlufttransport und seiner Wirkung als Luftleitbahnen nicht weiter entgegen zu wirken, sollte für künftige Planungen bedacht werden.

 

zu Punkt 17:

Bei der Auswahl des Standortes wurde die naturschutzfachliche Relevanz geprüft und in der Planung im besonderen Maße berücksichtigt. Erst durch die Festsetzungen in der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Erhalt und die Pflege der in § 30 BNatSchG geregelten Biotope für die Dauer der Nutzung als Photovoltaikanlage sichergestellt. In der dadurch wahrgenommenen Verantwortung ist der Standort auch aus naturschutzfachlicher Betrachtung geeignet.

 

 

Zu Punkt 2, 11 und 15:

Die Naturschutzbehörde erkennt die in der Begründung dargelegte technische Überprägung im Planungsgebiet an, bewertet sie selbst aber nicht objektiv. So wird die Blickbeziehung auf die in 1000 m Entfernung stehende Chorturmkirche St. Johannes Baptist hervorgehoben und der in 150 m Entfernung dazwischenstehende Masten der Höchstspannungsleitung in seiner Wirkung als verschwindend gering angesprochen.

Jede Planung im Außenbereich wirkt auf deren Umgebung in verschiedenen Aspekten. Dem wird mit Maßnahmen zur Minimierung und des Ausgleichs entgegengewirkt. In der Summe, so kommt auch die Naturschutzbehörde zum Ergebnis, sind „Die Maßnahmen aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu kompensieren.“

Mit dieser Beurteilung besteht Einverständnis und erübrigt eine detaillierte Bewertung und Abwägung der einzelnen Unterpunkte.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die plangegenständliche Wiese bis 2018 für fünf Jahre nach dem Kulturlandschaftprogramm (KULAP) eingeschränkt bewirtschaftet wurde. In dieser Zeit ist kein sonderlich wertvoller, artenreicher Wiesenbestand entstanden. Die Wiese ist heute als Fettwiese einzustufen.

Seit Ende 2018 wird die Fläche wieder intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das schließt auch die Ausbringung von Düngemitteln ein und die mehrfache Mahd. Damit hat sich eine dominierende Wiesengräserstruktur eingestellt. Die Fläche wurde zu Planungsbeginn auf seltene und geschützte Pflanzen untersucht. Außerhalb der geschützten Biotopflächen sind keine geschützten Pflanzen betroffen.

Die Biotope werden aufgrund der schlechten Befahrbarkeit nicht intensiv bewirtschaftet - sie wurden bei geeigneter Witterung gemäht. Eben diese Nutzungsbedingungen haben das Biotop so entstehen lassen wie es derzeit als schützenwert gilt. Die geschützten Biotope befinden sich außerhalb des Bereiches der Anlage und deren Einzäunung. Durch die Extensivierung der Anlage ergibt sich somit auch eine qualitative Verbesserung der angrenzenden Biotope. Diese wird zudem aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan (Düngeverzicht und Mahd mit Mähgutentfernung) ökologisch aufgewertet und gesichert werden.

 

Die weitere Nutzung der Wege zur Naherholung wird durch die Realisierung der Photovoltaikfreiflächenanlage beeinflusst aber nicht eingeschränkt.

 

zu Punkt 4 und 5:

 

Es ist richtig, dass zunächst die Entnahme des Mähgutes nicht festgeschrieben war. Die extensive Nutzung wurde zunächst nur durch Düngemittelverzicht und die gelegentliche Beweidung mit Schafen als genügend begründet betrachtet. Auf Anregung der Behörde wurde die Mähgutentfernung in die Satzung noch nachträglich aufgenommen.

Die im Folgenden angesprochenen Punkte sind auf Flächennutzungsplanebene nicht relevant und werden im Rahmen des Bebauungsplanes behandelt.

Es sei nur kurz richtiggestellt, dass die an die Eingriffsfläche angrenzende Biotope nach § 30 BNatSchG bewusst in den Geltungsbereich einbezogen wurden, um über das Instrument von Festsetzungen im Rahmen der Satzung des Bebauungsplanes deren Erhalt, die Pflege und die Entwicklung positiv zu beeinflussen und sicherzustellen. Die Ausführungen der Behörde dazu vermitteln den gegenteiligen Eindruck. Es wird fälschlicherweise angenommen, dass die Biotope damit auch Bestandteil der Baumaßnahme sind. Es wird nochmals betont, dass die Biotope von jeglicher Bautätigkeit ausgeschlossen sind und durch besondere Maßnahmen, wie der Einhaltung einer 2 m breiten Abstandsfläche und ggf. notwendiger Schutzzäune, vor deren Beeinflussung geschützt werden.

 

Zu Punkt 4 und 8:

 

Es war nicht beabsichtigt dem bewirtschaftenden Eigentümer oder Pächter verbotene Handlungen zu unterstellen. Es ist aber mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass durch erlaubte Handlungen, wie dem Düngen, negative Einflüsse auf die Biotope ausgehen werden. Die Neigung der Wiese hin zu den benachbarten tieferliegenden Biotopflächen wird eine Nährstoffanreicherung mit sich bringen, auch bei Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben und gebotener Vorsichtsmaßnahmen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/10.02.2021 und 19.04.2021

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 10.02.2021 und 19.04.2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

Für die rechtliche Würdigung der Stellungnahme im Hinblick auf den Flächennutzungsplan kann festgestellt werden, dass Schutzgebiete für Trinkwassergewinnung und Hochwasserschutz nicht betroffen sind. Weitere Aspekte der Stellungnahmen bestreffen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und sind in der dazugehörigen Sitzungsvorlage (SV 2021/342) abzuwägen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-3) Eisenbahn-Bundesamt/08.04.2021

 

Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grund der Stellungnahme werden keine Belange des Flächennutzungsplanes berührt. Die Abwägung ist im Hinblick des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der dazugehörigen Sitzungsvorlage (SV 2021/342) vorzunehmen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-4) Amprion GmbH/14.04.2021

 

Die Stellungnahme der Amprion GmbH vom 14.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grund der Stellungnahme werden keine Belange des Flächennutzungsplanes berührt. Die Abwägung ist im Hinblick des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der dazugehörigen Sitzungsvorlage (SV 2021/342) vorzunehmen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-5) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege/20.04.2021

 

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 20.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grund der Stellungnahme werden keine Belange des Flächennutzungsplanes berührt. Die Abwägung ist im Hinblick des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der dazugehörigen Sitzungsvorlage (SV 2021/342) vorzunehmen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-6) LEW Verteilernetz GmbH Netzführung Nord/21.04.2021

 

Die Stellungnahme der LEW Verteilernetz GmbH Netzführung Nord vom 21.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grund der Stellungnahme werden keine Belange des Flächennutzungsplanes berührt. Die Abwägung ist im Hinblick des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der dazugehörigen Sitzungsvorlage (SV 2021/342) vorzunehmen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-7) Bund Naturschutz Ortsgruppe Friedberg/25.04.2021

 

Die Stellungnahme des Bundes Naturschutz Ortsgruppe Friedberg vom 25.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben wurde bereits zum frühzeitigen Verfahren in Begründung und Umweltbericht bezüglich seiner naturräumlichen Grundlagen und Eignung untersucht (vgl. SV 2021/282). Die Untere Naturschutzbehörde hat diesen Aspekt in Ihrer Stellungnahme vom 23.04.2021 ebenfalls beleuchtet. Sie teilt auf Grund der Festsetzungen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen darin ihr Einvernehmen mit der Planung mit.

 

Das ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm) weist speziell für das Planungsgebiet auf keine geschützten Tierarten hin. Die Paar liegt nicht im räumlichen Wirkungsbereich des Planungsgebietes, das durch den bestehenden Bahndamm räumlich vom Paartal getrennt ist.

Außerhalb der Photovoltaikanlage liegen geschützte Biotope, die vom Planvorhaben nicht beeinträchtigt werden und durch die festgesetzten Pflegemaßnahmen im Zuge des Vorhabens erhalten und verbessert werden, gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung.

Der Schwerpunkt der Planung liegt im Übrigen mit den umfassenden Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen genau im Bereich der Verwirklichung naturschutzfachlicher Ziele. Damit werden erhebliche artenschützerische Verbesserungen erreicht, entgegen der ohne das Vorhaben gegebenen landwirtschaftlichen Nutzung. Die aufgezählten Insekten werden durch das Vorhaben nicht wesentlich beeinträchtigt. und tendenziell durch die Extensivierung der Bewirtschaftung eher begünstigt. Die in der Stellungnahme erwähnten Arten sind nur eine allgemeine Aufzählung potentiell im Paartal vorkommender Arten. Diese Arten kommen jedoch Im Bereich der Photovoltaikanlage nicht vor.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist durch Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. So wird die Anlage an Nord- und Westseite mit 3-reihigen Hecken mit heimischen Sträuchern eingegrünt, an der Südseite sogar mit einer 5-reihigen Hecke, ergänzt mit Obstbäumen. Alle Flächen werden extensiv gepflegt, ebenso die angrenzenden Flächen der Biotope. Die intensive Landwirtschaft wird eingestellt und mit ihr jeder Einsatz von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-8) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien/27.04.2021

 

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien vom 27.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grund der Stellungnahme werden keine Belange des Flächennutzungsplanes berührt. Die Abwägung ist im Hinblick des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der dazugehörigen Sitzungsvorlage (SV 2021/342) vorzunehmen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.

 

 

A-9) Regierung von Schwaben/27.04.2021

 

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 27.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Geltungsbereich umschließt auch bestehende Biotope, die aber nicht Bestandteil des Sondergebietes sind. Sie wurden ausschließlich aus Gründen des Schutzes, der Pflege und deren positiver Entwicklung in den Geltungsbereich eingeschlossen, ohne dass sie durch die Baumaßnahme selbst beeinträchtigt werden.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat als Fachbehörde in ihrer Stellungnahme Einverständnis mit dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mitgeteilt und damit die angesprochene Vereinbarkeit mit den Belangen von Natur und Landschaft bekräftigt.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           18

Nein:                                          6

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              24

     

 

 

Abwesend:

StR Dorsch

StRin Losinger Simone

StR Dr. Mersdorf

StR Pfundmeir

StR Dr. Straßer

StR Strobel

StR Wurzer