Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2939) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) die 46. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg in der Gemarkung Wiffertshausen zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage".

 

Die vom Planungsbüro Löcherer + Ryll, Osterzell/Roggenburg, gefertigte Flächennutzungs-planänderung in der Fassung vom 21.10.2021 und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21.10.2021 sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           18

Nein:                                          6

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              24

     

 

 

Abwesend:

StR Dorsch

StRin Losinger Simone

StR Dr. Mersdorf

StR Pfundmeir

StR Dr. Straßer

StR Strobel

StR Wurzer