Sitzung: 21.10.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24
Vorlage: 2021/341
Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des
Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2939) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März
2021 (GVBl. S. 74) die 46.
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg
in der Gemarkung Wiffertshausen zur Darstellung einer Sonderbaufläche
"Photovoltaikfreiflächenanlage".
Die vom Planungsbüro Löcherer + Ryll, Osterzell/Roggenburg,
gefertigte Flächennutzungs-planänderung in der Fassung vom 21.10.2021 und die
Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21.10.2021 sind Bestandteile
dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.