Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 322) (FN BayRS 2024-1-I) folgende 8. Änderung der

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

 

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 20.08.1984, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.12.2000, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
    “(1)      Der Beitragssatz beträgt
                a)         pro qm Grundstücksfläche                 € 1,10
                b)         pro qm Geschoßfläche                       € 7,00“

  2. § 10 erhält folgende neue Fassung:

㤠10

Grundgebühr

 

Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße der verwendeten Wasserzähler berechnet. Sie beträgt einheitlich in sämtlichen Abrechnungsgebieten bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

bis                 2,5 cbm / Jahr                € 15,00 / Jahr

bis                    6 cbm / Jahr                € 20,00 / Jahr

bis                  10 cbm / Jahr                € 30,00 / Jahr

bis                  15 cbm / Jahr              € 200,00 / Jahr

bis                  40 cbm / Jahr              € 250,00 / Jahr

über               40 cbm / Jahr            € 300,00 / Jahr“

 

  1. In § 11 (Verbrauchsgebühr) werden die Worte „DM 1,85“ durch die Worte „€ 0,95“ ersetzt.

  2. In § 12 (Gebühren für den vorübergehenden Anschluss) Abs. 1 Buchst. b) werden die Worte „1,-- DM“ durch die Worte „€ 0,55“ ersetzt.

  3. In § 12 (Gebühren für den vorübergehenden Anschluss) Abs. 1 Buchst. c) werden die Worte „500,-- DM“ durch die Worte „€ 260,--“ ersetzt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

 

StR Neumann

StR Schuster

FrV Losinger

FrVe Eser-Schuberth