Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13

  1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Erstattung von Kosten zur planerischen Erstberatung auf Grundstücken im Stadtgebiet Friedberg soweit die Absicht zur Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten oder zum barrierefreien Umbau besteht.

 

  1. Vorerst sollen durch das Baureferat 20 Erstberatungen erstattet werden. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € (11.900 € Erstattungen, 3.100 € Öffentlichkeitsarbeit) sollen in den Haushalt 2022 eingeplant werden. Restmittel sollen gegebenenfalls auf die Haushaltsjahre 2023 und 2024 übertragen werden.

 

  1. Dem Stadtrat wird empfohlen, die Mittel (15.000 €) zur vorzeitigen Bewirtschaftung ab Jahresbeginn 2022 bereitzustellen, um ein Anlaufen des Programms inkl. Vorlauf bereits in 2022 sicherzustellen.  

 

  1. Um als Grundstückseigentümer eine Erstattung der Planungskosten zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sein:

 

·         Antrags- und Zuwendungsberechtigt sind nur die privaten Grundstückseigentümer (keine Förderung für gewerblich Tätige).

·         Die Beratung dient folgenden Zielen:

è Schaffung min. einer neuen Wohneinheit durch Neubau in einer Baulücke oder

è Schaffung einer zusätzlichen abgeschlossenen oder integrierten Wohnung im Bestand oder

è Umbau einer bestehenden Wohneinheit sowie deren Zuwegung zu einer möglichst barrierefreien bzw. altengerechten Wohnung

·         Das Planungsgrundstück befindet sich im Stadtgebiet Friedberg im bauplanungsrechtlichen Innenbereich bzw. im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

·         Die Beratung erfolgt durch ein Architekturbüro.

·         Der maximal erstattungsfähige Stundensatz beträgt 100 €/Stunde (netto).

·         Es können maximal 500 € inklusive Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer erstattet werden.

·         Die Kostenerstattung ist vor der Beauftragung des Architekturbüros in Textform im Baureferat – Stabsstelle Stadtbaumeister – zu beantragen.

·         Vor der Beauftragung der Beratungsleistung hat das Baureferat dieser in Textform zuzustimmen und die Erstattung in Aussicht zu stellen.  

·         Die Abrechnung der Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt erfolgt unter Vorlage der Beratungsergebnisse (z.B. Skizzen, Erläuterungen, Protokolle, Fotos) und der Honorarrechnung (Kopien) bis spätestens zum 1. November des Bewilligungsjahres. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                   9     

Nein:                                4     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                    13     

     

 

Abwesend:

FrV Kleist – vertreten durch StR Schrall