Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, pers. beteiligt: 0, anwesend: 11

  1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „für das Gebiet südlich der Bundesautobahn 8, westlich der Autobahnauffahrt „74a Friedberg (Bayern)“ und östlich der Stadtgebietsgrenze der Stadt Friedberg in der Gemarkung Derching (Sondergebiet Solarpark Derching 2)“.

Die Aufstellung soll nach § 12 BauGB im Regelverfahren durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst derzeit die (Teil-) Flächen mit den Fl. Nrn. 573 (TF), 573/1 (TF), 574 (TF), 575 (TF), 576 (TF), 577 (TF), 578 (TF), 579 (TF), 580 (TF), 581 (TF) der Gemarkung Derching.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 28.10.2021 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan vom 28.10.2021 (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Neben der Festsetzung eines Sondergebietes (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ verfolgt die Bebauungsplanaufstellung nachstehende Planungsziele:

 

Mit Errichtung einer weiteren Photovoltaikfreiflächenanlage soll ein Beitrag dazu geleistet werden, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, regenerative Energien zu fördern, um damit zum  Klimaschutz durch Verringerung der CO2 Belastung beizutragen.

 

  1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 52. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Photovoltaikfreiflächenanlage“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                   4     

Nein:                                7     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                    11     

     

 

Abwesend:

FrV Kleist – vertreten durch StR Schrall

StR Wurzer

StR Nießner