Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13

  1. Der vom Planungsbüro Arnold Consult AG, Kissing gefertigte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51/III „zur Errichtung einer Grundschule in Friedberg-Süd“ vom 28.10.2021 mit den textlichen Festsetzungen vom 28.10.2021 und der Begründung vom 28.10.2021 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Nachstehende Ergänzungen sind im Satzungstext vorzunehmen:

 

 

·         Unter Punkt 8.5 Sonstige grünordnerische Festsetzungen

 

Gärtnerische Gestaltung

Die nicht für Gebäude oder vergleichbare bauliche Anlagen, Zufahrten, Zugänge und Stellplätze benötigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Gärtnerisch gestaltete Flächen sind Vegetationsflächen, bestehend aus typischen gärtnerischen Gestaltungselementen wie Bäumen, Sträuchern, Stauden, Rasen- und Wiesenflächen. Schüttungen mit Kies, Schotter und Ähnliches sowie Abdeckungen mit Folien, Vliesen, Textilgeweben und Ähnliches sind keine gärtnerisch gestalteten Flächen.

 

·         Neuer Punkt 9 Freiflächen / Beleuchtung

 

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten und Fledermäuse sollten für die Außenbeleuchtung ausschließlich Leuchtmittel, wie z.B. LED-Leuchten unter 2200 Kelvin, Amber-LED unter 2200 Kelvin oder Natriumdampflampen, mit gelblichem Farbspektrum genutzt werden. Auf einen geringen Blaulichtanteil im Farbspektrum ist zu achten.  Die Beleuchtung sollte auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Es sollten nach oben abgeschirmte, zielgerichtete Beleuchtungsmittel verwendet werden. Ferner sind Dunkelräume zu erhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 13     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                    13     

     

 

Abwesend:

FrV Kleist – vertreten durch StR Schrall