Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/29.12.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 29.11.2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Forderungen sind bereits im Teil E ("Hinweise und nachrichtliche Übernahmen") unter Punkt 3 berücksichtigt. Die Formulierung ist jedoch redaktionell anzupassen.

 

A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/04.01.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt - vom 04.01.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-3) Deutsche Bahn – Netz G/03.01.2005

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn – Netz AG vom 03.01.2005 wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg wurden aufgrund der von der Bahnlinie ausgehenden Immissionen aufgrund des Abstandes von ca. 200 m keine Maßnahmen für notwendig erachtet.

 

B-1) Dipl.Ing. Reiner Bayer/03.12.2004

Die Stellungnahme des Herrn Bayer vom 03.12.2004 wird zur Kenntnis genommen. § 7 Abs. 3 der textlichen Festsetzungen ist derart zu ändern, dass Außenwände generell mit einer Holzverschalung ausgebildet werden dürfen.

Die Verwendung von absoluten Höhen ist derzeit nicht möglich, da die Höhenlage der zukünftigen Erschließungsstraße noch nicht festgesetzt wurde. Die Regelung im Bebauungsplan ist zu belassen, grundsätzlich werden im Einzelfall jedoch Befreiungen von der Festsetzung möglich sein.

Der Stauraum vor den Garagen von mindestens 5 m Tiefe darf, wie auch in anderen Baugebieten, nicht eingefriedet werden.

 

C-1) Kommunalreferat/30.12.2004

Die Stellungnahme des Kommunalreferates vom 30.12.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die redaktionellen Änderungen sind einzuarbeiten. Es liegt keine geschlossene Bauweise vor.

 

C-2) Baureferat, Abt. 32 K/15.12.2004

Die Stellungnahme der Abt. 32 vom 15.12.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die redaktionellen Änderungen sind einzuarbeiten. Es liegt keine geschlossene Bauweise vor. Die außerhalb der Baugrenze zulässigen Balkone dürfen nur untergeordnete Bauteile sein.

Die Formulierung in § 7 Abs. 4 der Festsetzungen ist entsprechend zu ändern, für Gebäude Nr. 14 im Plan als Nr. 15 bezeichnet) ist eine Festsetzung der Höhenlage zu treffen. Es sind die üblichen Stellplatzforderungen, die sich an der Größe der Wohnungen orientieren, festzusetzen. § 10 der Festsetzungen ist deutlich zu formulieren, die generellen Schallschutzmaßnahmen sind an den Gebäuden Nrn. 1 und 2 notwendig. Der letzte Satz in Teil E Nr. 1 entfällt.

 

C-3) Stadtwerke Friedberg/03.01.2005

Die Stellungnahme der Stadtwerke Friedberg vom 03.01.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die redaktionelle Änderung in § 11 der Festsetzungen ist einzuarbeiten. Auf die Genehmigungspflicht der Regenwassernutzung zur WC-Spülung ist hinzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              12

     

 

StR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StR Scharold                          vertreten durch StRin Hummel

FrV Losinger                           abwesend