Sitzung: 27.01.2005 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur Sicherung des Winterdienstes im Stadtgebiet Friedberg
wird ab der Wintersaison 2004/2005 bis auf Widerruf folgende Winterdienstregelung
beschlossen:
1. Im Stadtgebiet Friedberg wird grundsätzlich in der Zeit vom
01.11. bis 30.04. Rufbereitschaft angeordnet. Bei guter Witterung ist der Rufbereitschaftsdienst
später zu beginnen, zu unterbrechen oder früher zu beenden.
2. Für die Durchführung der Winterdienstrufbereitschaft ist
sicherzustellen, dass wochenweise ein Trupp von 12 Mitarbeitern zur Verfügung
steht, der aus 1 Einsatzleiter, 5 Fahrzeugführern und 6 Mann Fußtruppe besteht.
3. Insgesamt wird die Winterdienstrufbereitschaft aus 36 Bauhofmitarbeitern (3 X 12 Mann) gebildet, die im 3-wöchigen Rhythmus in der Regel vom 01.11. bis 30.04. in Rufbereitschaft versetzt werden.
4. Es werden folgende Bereitschaftsstunden für Einsatzleiter, Fahrer und Fußtruppen (Schichtwechsel jeweils Freitag Mittag) festgelegt:
Einsatzleiter
und Fahrer Fußtruppen
Freitag 12.15 Uhr bis 03.00 Uhr 12.15
Uhr bis 0.00 Uhr
Samstag 04.00 Uhr bis 03.00 Uhr 04.00
Uhr bis 0.00 Uhr
Sonntag 04.00 Uhr bis 00.00 Uhr wie
Fahrer
Montag 04.00 Uhr bis 07.00 Uhr wie
Fahrer
16.30 Uhr bis 00.00 Uhr wie Fahrer
Dienstag 04.00 Uhr bis 07.00 Uhr wie
Fahrer
16.30
Uhr bis 00.00 Uhr wie Fahrer
Mittwoch 04.00 Uhr bis 07.00 Uhr wie
Fahrer
16.30
Uhr bis 00.00 Uhr wie Fahrer
Donnerstag 04.00 Uhr bis 07.00 Uhr wie
Fahrer
16.00
Uhr bis 00.00 Uhr wie Fahrer
Freitag 04.00 Uhr bis 07.00 Uhr wie
Fahrer
und
zusätzlich an Wochenfeiertagen , Heiligabend und Silvester wie am Wochenende.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, betriebsbedingte Änderungen der Einsatzzeiten vorzunehmen.
6. Die aus dieser Regelung entstehenden Personalkosten werden zur Sicherung des Winterdienstes im Stadtgebiet bewilligt und sind im Haushalt einzuplanen.