Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sicherung des Winterdienstes im Stadtgebiet Friedberg wird ab der Wintersaison 2004/2005 bis auf Widerruf folgende Winterdienstregelung beschlossen:

 

1.         Im Stadtgebiet Friedberg wird grundsätzlich in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. Rufbereitschaft angeordnet. Bei guter Witterung ist der Rufbereitschaftsdienst später zu beginnen, zu unterbrechen oder früher zu beenden.

 

2.         Für die Durchführung der Winterdienstrufbereitschaft ist sicherzustellen, dass wochenweise ein Trupp von 12 Mitarbeitern zur Verfügung steht, der aus 1 Einsatzleiter, 5 Fahrzeugführern und 6 Mann Fußtruppe besteht.

 

3.         Insgesamt wird die Winterdienstrufbereitschaft aus 36 Bauhofmitarbeitern (3 X 12 Mann) gebildet, die im 3-wöchigen Rhythmus in der Regel vom 01.11. bis 30.04. in Rufbereitschaft versetzt werden.

 

4.            Es werden folgende Bereitschaftsstunden für Einsatzleiter, Fahrer und Fußtruppen (Schichtwechsel jeweils Freitag Mittag) festgelegt:

 

                                                            Einsatzleiter und Fahrer                      Fußtruppen

Freitag              12.15 Uhr bis  03.00 Uhr             12.15 Uhr bis 0.00 Uhr

Samstag           04.00 Uhr bis  03.00 Uhr             04.00 Uhr bis 0.00 Uhr

Sonntag            04.00 Uhr bis  00.00 Uhr             wie Fahrer

Montag             04.00 Uhr bis  07.00 Uhr             wie Fahrer

16.30 Uhr bis  00.00 Uhr                         wie Fahrer

Dienstag           04.00 Uhr bis  07.00 Uhr             wie Fahrer

                                                16.30 Uhr bis  00.00 Uhr             wie Fahrer

Mittwoch           04.00 Uhr bis  07.00 Uhr             wie Fahrer

                                                16.30 Uhr bis  00.00 Uhr             wie Fahrer

Donnerstag       04.00 Uhr bis  07.00 Uhr             wie Fahrer

                                                16.00 Uhr bis  00.00 Uhr             wie Fahrer

Freitag              04.00 Uhr bis  07.00 Uhr             wie Fahrer

                        und zusätzlich an Wochenfeiertagen , Heiligabend und Silvester wie am Wochenende.

 

 

5.         Die Verwaltung wird ermächtigt, betriebsbedingte Änderungen der Einsatzzeiten vorzunehmen.

 

6.         Die aus dieser Regelung entstehenden Personalkosten werden zur Sicherung des Winterdienstes im Stadtgebiet bewilligt und sind im Haushalt einzuplanen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

StR Scharold                          vertreten durch StRin Hummel

FrV Losinger                           abwesend

FrVe Eser-Schuberth              abwesend