Beschluss: ungeändert beschlossen

Der vom Architekturbüro Beck, Mittelstetten, gefertigte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 3 (neu) für das Gebiet nördlich der Hugolinstraße im Stadtteil Ottmaring vom 27.01.2005 mit den textlichen Festsetzungen vom 27.01.2005 und der Begründung vom 27.01.2005 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

StR Scharold                          vertreten durch StRin Hummel

FrV Losinger                           abwesend