Sitzung: 20.01.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 27
Vorlage: 2022/006
Der mit Änderungsbeschluss des Stadtrates Nr. 2021/093 vom 25.03.2021 beschlossene Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße, nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg wird wie folgt geändert:
Der Geltungsbereich umfasst nun die folgenden Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke (T) der Gemarkung Friedberg:
632/8 (T), 887/2 (T), 887/5 (T), 887/7, 887/13,
887/14, 887/15 und 887/16
Der neue, geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 20.01.2022 (Anlage 2) mit breiter schwarzer Strichlinie umrandet dargestellt. Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.