Sitzung: 20.01.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2021/429
Gemäß § 2 des
Personenstandsgesetzes in Verbindung mit §§ 1 und 2 AVPStG wird der Leiter des
Bürgerbüros Roland Gerkens unter Aushändigung einer entsprechenden Urkunde mit
sofortiger Wirkung zum Standesbeamten bestellt.
Die Bestellung wird
auf Widerruf ausgesprochen.