Sitzung: 27.01.2022 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, anwesend: 11
Vorlage: 2021/142
A) Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Stellungnahmen nachstehender Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 5 beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses.
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/12.04.2021
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 12.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise zur Ausfertigung der Satzung werden beachtet.
A-2) Stadt Augsburg/15.04.2021
Die Stellungnahme der Stadt Augsburg vom 15.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Beim Verfahren der Aufhebungssatzung handelt sich um einen rein formellen Vorgang, da auch ein als ungültig erkannter – im vorliegenden Fall voraussichtlich als funktionslos anzunehmender – Bebauungsplan, abgesehen von der gerichtlichen Nichtigkeitserklärung im Normenkontrollverfahren, in dem für die Aufhebung von Bebauungsplänen geltenden Verfahren aufzuheben ist, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - 4 C 22/83 -).
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit seiner 1. und 2.
Änderung entstehen im Ergebnis keine unmittelbaren Auswirkungen auf das
Plangebiet und somit keine neuen Auswirkungen auf die Belange der Stadt
Augsburg. Denn entweder ist der
Bebauungsplan tatsächlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt funktionslos
geworden; dann gelten ohnehin bereits die Maßstäbe der §§ 34 bzw. 35 BauGB.
Oder aber der – unterstellt – nicht funktionslose Bebauungsplan wird durch den
bereits beschlossenen und demnächst in Kraft tretenden Bebauungsplan Nr. 1 neu
ersetzt und damit verdrängt.
Die Einwendungen bzgl. der Bewertung, Darstellung und Berücksichtigung der verschiedenen Lärmimmissionen, die auf das Plangebiet einwirken, der Hinweis zum Bauschutzbereich um den Verkehrslandeplatz Augsburg sowie weitere Auswirkungen der Planung wurden in den Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 neu für das Gebiet Dickelsmoor behandelt und abgewogen.