Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

  1. Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis sind bei allen zukünftigen Baugebieten auch weiterhin städtebauliche Verträge über die Übernahme von Erschließungskosten abzuschließen.

 

  1. Das Risiko der Kostenänderungen soll durch die Aufnahme einer entsprechenden Vertragsklausel - erläutert in Variante C.III.3. - wie folgt auf die Beteiligten verteilt werden:

 

Kostenabweichungen, die im Vergleich zwischen der Kostenberechnung zur Zeit des Vertragsschlusses und den tatsächlichen Baukosten bei kleiner/ gleich 10% liegen, fallen der Stadt Friedberg bzw. den Stadtwerken zu.

 

Bei Kostenabweichungen von mehr als 10% der Gesamtsumme kommt es zu einer Neuveranschlagung in voller Höhe anhand der tatsächlich angefallenen Kosten. Die Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen sind dann auf Basis der bereits bestehenden Verteilungsschlüssel auf die Grundstückseigentümer zu verteilen bzw. auszubezahlen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StR Held

StR Dr. Mersdorf

2.BM Scharold