Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl. S. 433), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) und des Art. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.1998 (GVBl. S. 593) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 7 für das Sondergebiet "Schießanlage/Schützenheim" westlich der Straße "Am Spielberg" und nördlich der Wittenberger Straße im Stadtteil Harthausen als Satzung.

 

Der vom Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan vom 17.06.2004 in der Fassung vom 28.10.2004 und die revidierte Begründung vom 28.10.2004 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

 

StR Michl

StR Rockelmann

StRin Müllegger

StRin Reißner