Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2004 zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 16 für das Gebiet östlich der Straße "Am Schmiedgraben" und westlich der Friedberger Ach im Stadtteil Stätzling wird wie folgt geändert:

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 596/3 (Teilfl.), 597/6 (Teilfl.), 597/8, 607/2, 607/3, 607/5, 608/5, 608/6, 608/8 und 608/12 der Gemarkung Stätzling.

Das Gebiet wird als Dorfgebiet (MD) im Sinne des § 5 BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 17.02.2005 stark umrandet gekennzeichnet (Anlage 2). Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

 

StR Michl

StR Rockelmann

StRin Müllegger

StRin Reißner