Sitzung: 17.03.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22
Vorlage: 2022/049
1. Der Stadtrat wählt gemäß Artikel 51 Abs. 3 GO auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.10.2023 ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied nach Artikel 40, 41 GO für das Kommunalreferat (Kommunalreferent/in).
2. Der/Die Kommunalreferent/in erhält die höchste dienstliche Aufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder von kreisangehörigen Gemeinden nach der Anlage 2 zum KWBG.
3. Für die Beschlusswahlen nach Artikel 51 Abs. 3 GO wird ein Wahlausschuss mit drei
Personen gebildet:
Erster Bürgermeister Roland Eichmann
Baureferentin Lillian Sedlmair
Verwaltungsangestellte Susanne Keller