Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/10.01.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 10.01.2005 wird zur Kenntnis genommen. Der zweite Absatz in Ziffer 1 des Satzungstextes entfällt. Die Zeichenerklärung und die Bebauungsplanzeichnung sind einander anzupassen. Die Firstrichtung ist festzusetzen. Die Festsetzung "Satteldach" ist in den Satzungstext aufzunehmen. Die Festsetzung der Mindestgröße eines Baugrundstückes ist zu überprüfen und anzupassen. Die Festsetzungen der GRZ und GFZ sind zu überprüfen.

 

Kommunale Abfallwirtschaft

Die Stellungnahme ist als Hinweis in die Satzung aufzunehmen.

 

Kreisbaumeister

Die Zulässigkeit von Garagen ist zu regeln. Dabei sind je Doppelhaushälfte zwei Garagen einzuplanen.

 

 

B-1) Baumann Franz/07.01.2005

Die Stellungnahme des Herrn Franz Baumann vom 07.01.2005 wird zur Kenntnis genommen. Er spricht sich als nördlicher Nachbar gegen eine Zufahrt im nördlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 2706/3 der Gemarkung Friedberg aus. Durch ein Gespräch zwischen Frau Ochsenfeld, deren Entwurfsverfasser, Herrn Fendt und Herrn Baumann am 02.02.2005 konnten diese Bedenken ausgeräumt werden und Frau Ochsenfeld und Herr Baumann schlossen eine privatrechtliche Vereinbarung (siehe Anlage). Die Planung ist dahingehend zu ändern, dass die Garage für das östliche Doppelhaus als Doppelgarage in der Grundstücksecke FlNr. 2702 und 2706 der Gemarkung Friedberg errichtet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Scharold                          vertreten durch           StRin Hummel