Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Planungskonzept der Baugenossenschaft Friedberg eG wird zur Kenntnis genommen. Die Planungsidee zur Schaffung eines begrünten Innenhofes wird ausdrücklich begrüßt.

 

Da die Umsetzung des Projektes aufgrund der geplanten Größe und Struktur auf Grundlage des § 34 BauGB nicht möglich ist, empfiehlt der Bauausschuss dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan gem. § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße und östlich der Ekherstraße in Friedberg.

 

Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 879, 879/2, 879/3, 879/5 (Teilfl.), 879/7 (Teilfl.),879/8 (Teilfl.), 879/9 (Teilfl.), 879/10 (Teilfl.), 879/11 (Teilfl.), 879/19, 879/20, 879/21 und 879/25 der Gemarkung Friedberg. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Planungs- und Erschließungskosten sind von der Baugenossenschaft Friedberg eG zu tragen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             7

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

 

StR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

StR Scharold                          vertreten durch           StRin Hummel