Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Der Stadtrat beschließt, dass die stadtplanerischen Leistungen für die Erstellung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich der Altstadt sowie für die angrenzenden Innenstadtbereiche südlich und östlich der Altstadt durch das Planungsbüro DIE STADTENTWICKLER erbracht werden sollen.

Grundlage ist das Angebot vom 12.04.2022 samt Angebotskonkretisierung vom 22.04.2022 jeweils basierend auf dem städtischen Leistungsbild vom 11.01.2022. 

 

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Kosten für die Planungsleistungen durch die Regierung von Schwaben aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst werden.

 

Das Baureferat wird beauftragt, eine entsprechende Förderung zu beantragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

 

 

Abwesend:

1.BM Eichmann

StR Beutlrock

StR Nießner

StR Rockelmann

StR Trinkl