Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet südlich der Bundesautobahn 8, westlich der Autobahnauffahrt „74a Friedberg (Bayern)“ und östlich der Stadtgrenze der Stadt Friedberg in der Gemarkung Derching. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 581, 580, 579, 578, 577, 576, 576/2, 563, 575/1, 575, 574, 753/1, 573, 572 der Gemarkung Derching.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung „Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet südlich der Bundesautobahn 8, westlich der Autobahnauffahrt 74a Friedberg (Bayern) und östlich der Stadtgrenze der Stadt Friedberg in der Gemarkung Derching („Sondergebiet Solarpark Derching 2“)“ und wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt, mit dem Ziel den Ausbau regenerativer Energieerzeugung zu fördern.

 

Der Nachweis über die Verfügungsvollmacht über alle genannten Flurstücke ist durch den Vorhabenträger zu erbringen. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Bauleitverfahrens.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 30.06.2022 gekennzeichnet. Der Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Bauleitplanverfahren (VEP Nr. 12 und 52. Änd. FNP, Derching) in Kategorie 4, Listenplatz 25 und 26 der Priorisierungsliste der Bauleitplanung (Anlage 4 nö) einzuordnen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

StR Dr. Mersdorf