Sitzung: 30.06.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2022/208
Die Stadt
Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Artikel 24 Abs. 1 Nrn. 1
und 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August
1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom
9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende
Satzung
zur Änderung der
Satzung
für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg
(Friedhofssatzung)
vom
§
1
Die Satzung
für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung)
vom 22.10.2019 wird wie folgt geändert:
In § 27
(Besondere Gestaltungsvorschriften) wird am Ende folgender neuer Absatz
eingefügt:
„für die Grabfelder VIII, X, XII, XIV, XVI
und XVII im städtischen Friedhof Herrgottsruh
1. Die Abmessungen der Grabmale richten
sich nach § 26 (Friedhöfe ohne besondere Gestaltungsvorschriften).
2. Die in § 35 (Größe der Grabstätten)
festgelegten Maße gelten als Höchstmaße, dürfen jedoch unterschritten werden.
3. Die Grabfelder sollen mit Rasen
ausgeführt werden. Die Rasenflächen werden von der Friedhofsverwaltung
unterhalten und gepflegt.
4. Bei besonderen Grabformen (z.B.
Gemeinschaftsgrabanlagen o.ä,) können im Einzelfall weitere
Gestaltungsvorschriften hinzutreten.“
§
2
Diese
Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Friedberg,
den
Stadt
Friedberg
Roland
Eichmann
Erster
Bürgermeister