Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Artikel 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende

 

Satzung zur Änderung der

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 22.10.2019 wird wie folgt geändert:

 

In § 27 (Besondere Gestaltungsvorschriften) wird am Ende folgender neuer Absatz eingefügt:

 

für die Grabfelder VIII, X, XII, XIV, XVI und XVII im städtischen Friedhof Herrgottsruh

 

1.    Die Abmessungen der Grabmale richten sich nach § 26 (Friedhöfe ohne besondere Gestaltungsvorschriften).

 

2.    Die in § 35 (Größe der Grabstätten) festgelegten Maße gelten als Höchstmaße, dürfen jedoch unterschritten werden.

 

3.    Die Grabfelder sollen mit Rasen ausgeführt werden. Die Rasenflächen werden von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt.

 

4.    Bei besonderen Grabformen (z.B. Gemeinschaftsgrabanlagen o.ä,) können im Einzelfall weitere Gestaltungsvorschriften hinzutreten.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

StR Dr. Mersdorf