Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 23

I.)            Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

1.    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2022
wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                                     77.530.200 €

u n d

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                                     28.555.500 €

ab.

 

2.    Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2021 wird im Erfolgsplan

                                             in den Erträgen auf                                        9.168.700 €
                                             in den Aufwendungen auf                            11.766.000 €

                                                                                                                         - 2.597.300 €



       und im Vermögensplan

                                             mit Einnahmen von                                       6.651.500 €
                                             mit Ausgaben von                                         6.651.500 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

1.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen der Stadt wird auf 0 € festgesetzt.

 

2.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf 6.770.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

1.    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 30.710.000 € festgesetzt.

 

2.    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden in Höhe von 7.255.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer:         a)   für die land- und forstwirt-                 

                                    schaftlichen Betriebe  (A)                   360 v.H. (ab 01.01.2004)

                              b)   für die Grundstücke  (B)                    360 v.H. (ab 01.01.2004)

 

Gewerbesteuer:    nach dem Gewerbeertrag und

                              dem Gewerbekapital                                350 v.H. (ab 01.01.2004)

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:

 

-       für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 12.921.700 €,

 

-       für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.528.100 €.

-       Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke - für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche - weitere 1.900.000 €.



§ 6

 

entfällt

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

II.)           Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung für die Stiftungen der Stadt Friedberg

 

Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2022 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                           1) bei der Spitalstiftung          mit                21.900 €                              

                                           2) bei der Karl-Sommer-
                                               Obdachlosen- und
                                               Altersheimstiftung              mit                48.800 €

                                                             insgesamt mit                            70.700 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                           1) bei der Spitalstiftung          mit                  1.600 €

                                           2) bei der Karl-Sommer-
                                               Obdachlosen- und
                                               Altersheimstiftung              mit                         0 €

                                                             insgesamt mit                              1.600 €

ab.

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

 

§ 3 – 6

 

Entfällt

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


 

III.)         Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren
       Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

 

2022

 

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

 

Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben                                               mit                86.750,-- Euro

 

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben                                               mit                15.000,-- Euro

 

§ 2 – 6

entfällt

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

 

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           18

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              23

     

 

 

Abwesend:

StR Fleig

FrV Kleist

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Rietzler

FrVe Sasse-Feile

StR Schrall

StR Wurzer