Beschluss: abgelehnt

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Grünordnungsplanes und Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Lechleite entlang der Ach auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Harthauser im Bereich der Gemarkung Stätzling. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 503, 503/1 und 652/4 (Teilfl.) der Gemarkung Stätzling.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Grünordnungsplan und Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet westlich der Lechleite entlang der Ach auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Harthauser, FlNrn. 503, 503/1 und 652/4 (Teilfl.) der Gemarkung Stätzling". Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan (Maßstab 1 : 2.000) vom 17.03.2005 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Ausarbeitung der Planung und die entstehenden Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                   15

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

Mehrheitlich abgelehnt

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StR Mizera

StR Holzmüller