Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße und östlich der Ekherstraße in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 879, 879/2 (Teilfl.), 879/5 (Teilfl.), 879/7 (Teilfl.), 879/8 (Teilfl.), 879/9 Teilfl.), 879/10 (Teilfl.), 879/19, 879/20, 879/21 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 79 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße und östlich der Ekherstraße in Friedberg" und wird als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn des § 4 BauNVO ausgewiesen.

 

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 17.03.2005 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Planungs- und Erschließungskosten sind von der Baugenossenschaft Friedberg eG zu tragen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StR Mizera

 

 

StR Rockelmann hat nach Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.