Sitzung: 17.03.2005 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Sachverhalt zur öffentlichen Ausschreibung zum Bau der Lichtstele mit Submission vom 22.02.2005 wird zur Kenntnis genommen. Da kein annehmbares Angebot vorliegt, ist die Ausschreibung gem. § 26 Abs. 1 VOB/A formal aufzuheben.