Beschluss: geändert beschlossen

1.         Ab 2005 erhebt die Stadt Friedberg von den Vereinen als Gebühr für die tatsächliche Benutzung von städtischen und landkreiseigenen Sporthallen, Freisportanlagen und dem Realschulbad wochentags und an den Wochenenden gleichermaßen einen Stundensatz von 5 Euro.

 

2.         Die Stadt Friedberg beruft sich auf das im Grundstücks-Überlassungsvertrag zum Bau von Realschulhalle und –bad festgeschriebene Recht auf gebührenfreie Nutzung durch Friedberger Vereine.

Insoweit wird der Stadtratsbeschluss vom 5.11.1992 aufgehoben, in dem der Stadtrat von dieser Rechtsposition vorläufig abgesehen hat.

 

3.         Dadurch können im Bereich der städtischen und landkreiseigenen Hallen Mehreinnahmen von rechnerisch 38.000 Euro erzielt werden.

Beim Realschulbad können 6.400 Euro eingespart werden.

 

4.         Das Haushaltsziel (70.000 Euro Mehreinnahmen im Sportbereich) wird damit um 25.600 Euro verfehlt.

Soweit eine Deckung dieses Fehlbetrages nicht durch anderweitige Einsparungen erfolgt, ist die allgemeine Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen.

 

5.         Die Hallenvergabe erfolgt auch weiterhin durch den Landkreis selbst.

           

6.         Die Stadt Friedberg bezahlt an den Landkreis unter Inanspruchnahme eines Nachlasses von 25 % auch weiterhin die Gesamtrechnung der Nutzungsentgelte für die tatsächlichen Belegungszeiten der Vereine in den Landkreisanlagen.

Die Zahlung erfolgt nur dann, wenn die Stadt der jeweiligen Belegung auch schriftlich zugestimmt hat.

 

7.         Die Vereine werden verpflichtet innerhalb von 14 Tagen eine Nichtbelegung der Sportanlage schriftlich der Stadt anzuzeigen. Ansonsten erfolgt eine Gebührenerhebung als tatsächliche Belegung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StR Mizera