Sitzung: 20.10.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 20
Vorlage: 2022/293
Aufgrund des § 17 Abs. 4 des
Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBI. I S. 674) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a des Gesetzes vom 22. Juli 2022
(GVBl. S. 374) erlässt die Stadt Friedberg folgende
Satzung
über die Außerkraftsetzung der
am 06.09.2021 bekannt gemachten Veränderungssperre
zum Bebauungsplan Nr. 7 für das
Gebiet am westlichen Ortseingang des Stadtteils Haberskirch
§ 1
Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
Die
Veränderungssperre in der Fassung vom 20.05.2021, bekanntgemacht am 06.09.2021,
wird außer Kraft gesetzt.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich dieser Satzung ist im beiliegenden Lageplan des Baureferates
der Stadt Friedberg vom 20.05.2021 stark umrandet dargestellt. Dieser Lageplan
ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den____ Siegel
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
Die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre wurde am _____ gem. § 16 Abs. 2 Satz 1, Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Sätze 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Seit diesem Zeitpunkt wird die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, wo die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre eingesehen werden kann.
Friedberg, den_____ Siegel
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister