Sitzung: 05.04.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den derzeit zur Diskussion anstehenden Flächenumfang zur Darstellung von Wohnbauflächen (ca. 102 ha), den bis zum Jahre 2020 prognostizierten Einwohnerzuwachs (ca. 1987 EW) und Flächenbedarf (ca. 33 ha) sowie die gesetzlichen Vorgaben, vor allem zur Notwendigkeit des sparsamen Umganges mit Grund und Boden, zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss erklärt sich mit der beschriebenen Vorgehensweise zur Ermittlung und Darstellung von bedarfsgerechten Wohnbauflächen für den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf in einem Umfang von ca. 50 bis 60 ha einverstanden. Neben Vorschlägen zur Neuausweisung von Bauflächen sollen auch Vorschläge zur Streichung bisher zwar ausgewiesener, aber realistisch nicht umsetzbarer Flächen vorgelegt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt aufgrund der
Fülle der Anträge auf Ausweisung von Bauland sowie auch kritischer
Stellungnahmen dazu, das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in zwei
Verfahren aufzusplitten.
Zunächst sollen im aufzustellenden Entwurf für die öffentliche Auslegung im Zuge der Weiterführung des 13. Änderungsverfahrens diejenigen Wohnbauflächen dargestellt werden, von denen nach Durchführung des ersten Verfahrensschrittes angenommen werden kann, dass sie ohne größere Probleme umsetzbar sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der in den
Anlagen zur Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Flächen (ca. 54,3 ha) einen Entwurf
zur Fortführung des 13. Änderungsverfahrens mit der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB vorzulegen.
In dem abgetrennten Änderungsverfahren sollen zeitnah alle
weiteren Wohnbauflächen dargestellt werden, die zur langfristigen
Bedarfsdeckung notwendig sind. Dabei sollen alle zurückgestellten Flächen und
Grundstücke zügig in Hinblick auf ihre Eignung zur Ausweisung als Bauland in
dem separaten Flächennutzungsplanänderungsverfahren, insbesondere in Hinblick
auf die Anwendung der Kriterienliste untersucht werden.