Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 10

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 4 „Wasserwirtschaft“ des Regionalplans der Region Augsburg, Entwurfsstand 22. Juni 2022, wird seitens der Stadt Friedberg und der Stadtwerke Friedberg wie folgt Stellung genommen:

 

Zum Abschnitt 4.3 Wasserversorgung

 

4.3.1

Aufgrund der hohen Bedeutung der Wasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung wird angeregt, der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen. Das Vorrangprinzip ist ein entscheidender Baustein für die langfristige Absicherung der öffentlichen Wasserversorgung, denn reichhaltige und hochwertige Wasserressourcen sind für die kommunale Wasserversorgung unabdingbar. Sie sind Grundlage für die Speisung der technischen Infrastruktur und müssen auch bei wachsender Nutzungskonkurrenz für die öffentliche Wasserversorgung zur Verfügung stehen. So kann die öffentliche Wasserversorgung auch weiterhin Wasser in nachgefragten Mengen, hoher Qualität und zu angemessenen Entgelten an VerbraucherInnen abgeben und die Resilienz der Daseinsvorsorge gestärkt werden.

 

Des Weiteren sprechen wir uns dafür aus, im Grundsatz keine einzelne Diversifizierungsstrategie – hier der Ausbau großräumiger Verbundstrukturen – besonders zu betonen. Die Diversifizierung der Bezugsquellen der Wasserversorgung ist im Sinne der Versorgungssicherheit zu begrüßen. Allerdings ist es sinnvoll, wenn Wasserversorger die Möglichkeit haben, individuell an die Situation vor Ort angepasste Versorgungslösungen zu planen und umzusetzen.

 

4.3.2

Der zweite Grundsatz betrifft den Schutz von Tiefengrundwasser. Eine weitere die öffentliche Wasserversorgung betreffende Einschränkung der Tiefengrundwassernutzung ohne eine ausreichende Kompensation lehnen die Stadt wie auch die Stadtwerke Friedberg ab. Selbstverständlich sind sich langsam regenerierende Grundwasservorkommen besonders schützenswert und müssen geschützt und erhalten werden. Tiefengrundwasser ist sparsam zu nutzen und Bodeneingriffe, die Gefährdungen für das Tiefengrundwasser mit sich bringen, sind zu vermeiden. Nichtsdestotrotz sollte die Nutzung von Tiefengrundwasser durch die öffentliche Wasserversorgung im bisherigen Umfang möglich sein.

 

Die Einschränkung der Nutzung von Tiefengrundwasser hätte weitreichende Konsequenzen für einzelne Wasserversorger wie z. B. die Stadtwerke Friedberg. Insbesondere diese letzteren, strukturellen Veränderungen sind auch mit Hinblick auf die Regionalplanung hochgradig relevant. Durch die Teilfortschreibung des LEP soll die Daseinsvorsorge gestärkt und zukunftsfest gestaltet werden. Die Einschränkung der Tiefengrundwassernutzung steht dieser Intention entgegen. Wo die weitere Nutzung von Tiefengrundwasser eingeschränkt wird, müssen neue Versorgungswege geschaffen werden. Der mögliche Verzicht auf die Versorgung aus ortsnahen Quellen durch viele Wasserversorger stellt ein Risiko für die kleinteilige Struktur der bayerischen Wasserversorgung dar und könnte eine Abkehr vom Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung bedeuten. Eine solche Entwicklung lehnen die Stadtwerke Friedberg sowie die Stadt Friedberg ab.

 

 

Die Nutzung von Tiefengrundwasser wird regelmäßig im Einklang mit dem LfU Merkblatt 1.4/6 „Nutzung tiefer Grundwässer“ vorsichtig durch die zuständigen Behörden geprüft. Genehmigte Wasserentnahmen werden an Bedingungen und Auflagen geknüpft. Im Regionalplan sollten keine darüberhinausgehenden Hürden für die Nutzung von Tiefengrundwasser für die öffentliche Wasserversorgung geschaffen werden. Wasserrechtliche Erlaubnisse für die Tiefengrundwassernutzung sind so zu erteilen, dass Investitionen in die Infrastruktur der Wasserversorgung möglich sind. Das bedeutet, dass auch auf die Wirtschaftlichkeit und Mindestabschreibungszeiträume zu achten ist.

 

Gleichermaßen könnte eine Schonung des Tiefengrundwassers erreicht werden, wenn der Rückgriff auf das Tiefengrundwasser primär der öffentlichen Wasserversorgung vorbehalten wäre. Es wird angeregt, im Regionalplan deutlich zu machen, dass die öffentliche Wasserversorgung auch mit Bezug auf das Tiefengrundwasser Vorrang vor anderen Nutzungsinteressen hat.

 

Sofern diesem Einwand der Stadtwerke Friedberg nicht stattgegeben wird, wäre zukünftig auch auf Grundwasser aus höheren Schichten zurückzugreifen, dafür müsste die Frage einer Ausweisung zusätzlicher Vorranggebieten für die Wasserversorgung geprüft werden. Diese wären räumlich unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastrukturen der Stadtwerke Friedberg zu verorten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             9

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                         10

     

 

Abwesend:

 

StRin Sasse-Feile vertreten durch StR Pfundmeir

StR Wurzer

StR Pfundmeir

StR Losinger