Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 11

A)     Träger öffentlicher Belange

 

Die Stellungnahme nachstehender Behörde ist in Anlage 1 beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

A-1 Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Naturschutzbehörde/16.11.2022

 

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.11.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Der geplante Standort des Strommastes befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes im Bereich einer zusätzlich eingeplanten Ausgleichsfläche. Ein Ausgleich wäre grundsätzlich bei dem vorliegenden Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich gewesen, dennoch wurde die aufgrund des ursprünglichen Bebauungsplanes bereits bestehende Ausgleichsfläche um ca. 509 m² erweitert. Einem potentiellen Eingriff durch den Strommast ist durch diese Erweiterung der Ausgleichsfläche bereits Rechnung getragen. Planänderungen sind daher nicht erforderlich.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                         11

     

 

Abwesend:

 

Dritte BMin Eser-Schuberth

StR Losinger