Sitzung: 15.12.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22
Vorlage: 2022/311
1. Der Stadtrat beschließt die jeweils gültige Mehrwertsteuer auf Miete bei der Rechnungsstellung an Friedberger Nutzende auszuweisen und abzurechnen.
2. Für die Benutzung von landkreiseigenen Sportsstätten wird bis zum 31.12.2023 ein
pauschaler Stundensatz von 5, - € wie für die stadteigenen Sportstätten beibehalten. Ab
01.01.2024 werden beide Sätze um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht.
3. Die Verwaltung weist die betroffenen Nutzenden, insbesondere die Vereine, rechtzeitig darauf
hin, dass der Vollzug gem. Ziff. 1 und 2 ab 01.01.2024 erfolgt.