Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22

1. Der Stadtrat beschließt die jeweils gültige Mehrwertsteuer auf Miete bei der     Rechnungsstellung an Friedberger Nutzende auszuweisen und abzurechnen.

 

2. Für die Benutzung von landkreiseigenen Sportsstätten wird bis zum 31.12.2023 ein

    pauschaler Stundensatz von 5, - € wie für die stadteigenen Sportstätten beibehalten. Ab

    01.01.2024 werden beide Sätze um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht.

 

3. Die Verwaltung weist die betroffenen Nutzenden, insbesondere die Vereine, rechtzeitig darauf

    hin, dass der Vollzug gem. Ziff. 1 und 2 ab 01.01.2024 erfolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22          

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              22          

     

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

2.BMin Eser-Schuberth

StR Fleig

StRin Hörmann von und zu Guttenberg

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger

StR Pfundmeir

StR Egon Stamp

StR Wurzer