Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22

Der Stadtrat nimmt von der im Jahressteuergesetz 2022 vorgesehenen kurzfristigen Verlängerung des Optionszeitraums für die Befreiung von der Anwendung des § 2b UStG Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung und dem Verbleib im alten Umsatzsteuerrecht für das Jahr 2023 Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt ab dem 01.01.2024 das neue Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Verlängerungsoption für 2024 rechtzeitig zu widerrufen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22             

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              22          

 

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

2.BMin Eser-Schuberth

StR Fleig

StRin Hörmann von und zu Guttenberg

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger

StR Pfundmeir

StR Egon Stamp

StR Wurzer