Sitzung: 15.12.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22
Vorlage: 2022/391
Der
Stadtrat nimmt von der im Jahressteuergesetz 2022 vorgesehenen kurzfristigen
Verlängerung des Optionszeitraums für die Befreiung von der Anwendung des § 2b
UStG Kenntnis.
Der
Stadtrat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung und dem Verbleib im alten
Umsatzsteuerrecht für das Jahr 2023 Kenntnis.
Der
Stadtrat beschließt ab dem 01.01.2024 das neue Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Verlängerungsoption für 2024
rechtzeitig zu widerrufen.