Die Stellungnahmen nachstehender Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind als Anlage 1 beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg - Kreisjugendamt/05.01.2021

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg - Kreisjugendamt vom 05.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Empfehlung zur örtlichen Bedarfsplanung der Kita-Plätze erfolgte bereits in der Stellungnahme vom 08.01.2020 und wurde in der Sitzung vom 11.02.2020 zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der Bauleitplanung ist hier nichts zu veranlassen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/11.01.2021

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom11.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Planung des Regenwasserkanals erfolgt durch den Erschließungsträger und unabhängig von der gegenständlichen Bauleitplanung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

B) BürgerIn/20.01.2021

                      

Die Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin vom 20.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Planungsrechtlich sind die Gehölze durch die Grünordnung erfasst und als zu erhaltend festgesetzt. Dies wird als ausreichend angesehen. Die Anwendung der Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten ist nicht Bestandteil der Bauleitplanung. Sollte planabweichend eine Festsetzung nicht eingehalten werden, ist die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und dessen Umsetzung durch die Abteilung 31 Bauordnung der Stadtverwaltung Friedberg möglich. Verstöße gegen die Festsetzung 8.6 „Schutz zu erhaltender Einzelbäume und Hecken“, z. B. durch Fällung dieser Gehölze, kann gem. § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 10 OWiG mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- EUR (vgl. § 213 Abs. 3 BauGB) geahndet werden.
Der Verweis auf § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB wird in die Hinweise und Empfehlungen des Satzungstextes redaktionell aufgenommen.

 

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt lediglich eine redaktionelle Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                         13