Sitzung: 19.01.2023 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 10
Vorlage: 2022/412
- Die Stadt Friedberg öffnet ihre städtischen Gestaltungsvorschriften im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles der Altstadt Friedberg für erneuerbare Energieformen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Fällen, in denen das Landesamt für Denkmalpflege aus Basis des Schreibens des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15.12.2022 (K.4-K5111.1/4/165) die fachliche „Zustimmung“ zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG für die Errichtung von PV- oder Solarthermieanlagen in Aussicht stellt (Grundstücke im Ensemble oder Nähefälle), eine Abweichung von den entgegenstehenden Vorschriften der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt Friedberg vom 1.3.2007 zu erteilen.
- Im Bereich der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt Friedberg vom 1.3.2007, der über den Bereich des denkmalgeschützten Ensembles hinausgeht und auch keine Nähefallentscheidung des Landesamts nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG herbeizuführen ist, wird die Verwaltung ermächtigt, bei Abweichungsentscheidungen analog der Grundsätze des Schreibens des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15.12.2022 (K.4-K5111.1/4/165) zu verfahren.