Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.Beschluss:

 

Die Debatte zum Neubau des Baubetriebshofes wird beendet.

 

 

2.Beschluss:

 

Es erfolgt eine namentliche Abstimmung.

 

 

3.Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat nimmt die auf der bisherigen Beschlusslage basierende fortgeschriebene Kostenberechnung für die Bauabschnitte 2 & 3 mit Stand Oktober 2022 in Höhe von 24,4 Mio. € (brutto, KG 200-700) zur Kenntnis.

Der Stadtrat nimmt auch zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den vorgenannten Kosten eine Risikobewertung für Baupreissteigerungen ab November 2022 und eine Projektreserve für Unvorhersehbares in Höhe von ges. 17,6 % empfohlen wird und aufgrund dessen zusätzliche Mittel in Höhe von 4,3 Mio. € in die Finanzplanung einzustellen sind.

 

2.    Vor dem Hintergrund der haushalterischen Situation der Stadt Friedberg wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich folgende kostenminimierende Änderungen des Projektumfangs zu prüfen (insbes. Machbarkeit, Kostenfolge, Bauzeitverzögerungen) und schnellstmöglich erneut vorzulegen:

a)    Entfall der Salzsilos (Baukosten 0,5 Mio. €) und Umnutzung einer Halle im Bodenzwischenlager

b)    Überprüfung des Umfangs des BA 3, Verschieben der Realisierung des BA 3 und Darstellung ersatzweiser Lagerflächen im Bereich des BA 1 und 2 (Umfang ca. 1 Mio. €)

c)    Ersatz der Fahrzeughalle (budgetiert derzeit 2,1 Mio. €) durch Fertigbauhalle in Stahlbauweise (mündliche Preisauskunft ca. 1 Mio. €)

 

3.    Die Baumaßnahme wird zwischenzeitlich auf Basis der bisherigen Beschlusslage mit der Leistungsphase 6 und 7 (Letzteres vorbehaltlich eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses) fortgesetzt, auch um die gewährte Förderung nicht zu gefährden. Die Ausarbeitung der Leistungsverzeichnisse für die Kalthalle ist dabei zur Vermeidung von möglicherweise vergeblichen Kosten längstmöglich zurückzustellen.

Die Bauvergaben werden dem Stadtrat entsprechend der Geschäftsordnung zum Vergabebeschluss vorgelegt. Die Verwaltung wird ca. 45 % (alternativ 60%, d.h. 45% zzgl. TGA und Elektro) der Bauleistungen in einem ersten Vergabepaket zeitgleich zum Beschluss vorlegen. Die Leistungsverzeichnisse sind von den Planern mit Preisen zu versehen und dieses Ergebnis, einer so begründeten Kostenfortschreibung, ist dem Gremium vor Ausschreibung zur Freigabe vorzulegen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, von den Planern und vom Projektsteurer eine nach DIN gegliederte Kostenberechnung und zusätzlich eine gewerkeweise Aufstellung zu fordern. Dies dient als Grundlage zur Kostenkontrolle und als Basis für weitere Entscheidungen während und nach Abschluss wesentlicher Teile der Ausschreibung für die Bauleistungen.

Die Kostenberechnung soll, wie allgemein üblich, auch Kostenkennwerte und deren statistische Vergleiche mit Gewerbebauten im allgemeinen und vergleichbaren Bauhöfen im besonderen, enthalten (z.B. aus BKI).

 

4.    Da das Einsparpotential durch die Änderungen Ziffer 2. noch nicht bezifferbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, den Haushaltsansatz 2023 und die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026 auf Basis der Ziffer 1. wie folgt anzupassen:

  • 2023                  6.400.000 €
  • 2024                10.400.000 €
  • 2025                  7.900.000 €
  • 2026                     500.000 €

 

5.    Da das Einsparpotential durch die Änderungen Ziffer 2. noch nicht bezifferbar ist, wird die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahre 2024 bis 2026 auf der Haushaltsstelle 7700.9400.01 Verpflichtungsermächtigungen auf Basis der Ziffer 1. und in folgender Höhe einzuplanen:

  • 2024                10.400.000 €
  • 2025                  7.900.000 €
  • 2026                     500.000 €

 

6.    Die Verwaltung stellt den Stadträten relevante Projektunterlagen in geeigneter Weise laufend zur Verfügung.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stand der Überführung des Bauhofs in eine eigene Organisationsform in dem nächsten zuständigen Ausschuss vorzustellen.

 

 


1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25          

Nein:                                          2             

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              27             

 

 

Abwesend:

StRin Losinger

StRin Mergle

2.BM Scharold

StR Wurzer

 

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25          

Nein:                                          3             

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              28             

 

 

Abwesend:

StRin Mergle

2.BM Scharold

StR Wurzer

 

 

 

3.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22          

Nein:                                          6             

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              28             

 

 

Abwesend:

StRin Mergle

2.BM Scharold

StR Wurzer

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

1.BM Eichmann                                              ja

StRin Bahner                                                  nein

StR Beutlrock                                                 ja

StRin Böhm                                                    nein

StRin Brülls                                                     nein

StR Dorsch                                                     nein

StR Eichele                                                     ja

3.BMin Eser-Schuberth                                  nein

StR Fleig                                                         ja

StRin Gerber                                                   ja

FrV Hatzold                                                     ja

StR Held                                                         ja

StRin Hörmann von und zu Guttenberg         ja                    

FrV Kleist                                                        ja

StR Losinger Manfred                                    ja

StRin Losinger Simone                                   ja

StR Dr. Mersdorf                                            ja

StRin Micheler-Jones                                     ja

StR Nießner                                                    ja

StR Pfundmeir                                                ja

StR Rietzler                                                     ja

FrV Rockelmann                                            ja

FrVe Sasse-Feile                                            ja

StR Schrall                                                      ja

StR Stamp                                                      nein

StR Straßer                                                     ja

StR Strobel                                                     ja

StR Trinkl                                                        ja