Sitzung: 26.01.2023 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2022/402
1.Beschluss:
Die Debatte zum Neubau des Baubetriebshofes wird beendet.
2.Beschluss:
Es erfolgt eine namentliche Abstimmung.
3.Beschluss:
1.
Der
Stadtrat nimmt die auf der bisherigen Beschlusslage basierende fortgeschriebene
Kostenberechnung für die Bauabschnitte 2 & 3 mit Stand Oktober 2022 in Höhe
von 24,4 Mio. € (brutto, KG 200-700) zur Kenntnis.
Der Stadtrat nimmt auch zur Kenntnis, dass
zusätzlich zu den vorgenannten Kosten eine Risikobewertung für
Baupreissteigerungen ab November 2022 und eine Projektreserve für
Unvorhersehbares in Höhe von ges. 17,6 % empfohlen wird und aufgrund dessen
zusätzliche Mittel in Höhe von 4,3 Mio. € in die Finanzplanung einzustellen
sind.
2.
Vor dem
Hintergrund der haushalterischen Situation der Stadt Friedberg wird die
Verwaltung beauftragt, unverzüglich folgende kostenminimierende Änderungen des
Projektumfangs zu prüfen (insbes. Machbarkeit, Kostenfolge,
Bauzeitverzögerungen) und schnellstmöglich erneut vorzulegen:
a)
Entfall
der Salzsilos (Baukosten 0,5 Mio. €) und Umnutzung einer Halle im
Bodenzwischenlager
b)
Überprüfung
des Umfangs des BA 3, Verschieben der Realisierung des BA 3 und Darstellung
ersatzweiser Lagerflächen im Bereich des BA 1 und 2 (Umfang ca. 1 Mio. €)
c)
Ersatz
der Fahrzeughalle (budgetiert derzeit 2,1 Mio. €) durch Fertigbauhalle in
Stahlbauweise (mündliche Preisauskunft ca. 1 Mio. €)
3. Die Baumaßnahme wird zwischenzeitlich auf
Basis der bisherigen Beschlusslage mit der Leistungsphase 6 und 7 (Letzteres
vorbehaltlich eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses) fortgesetzt, auch um
die gewährte Förderung nicht zu gefährden. Die Ausarbeitung der
Leistungsverzeichnisse für die Kalthalle ist dabei zur Vermeidung von
möglicherweise vergeblichen Kosten längstmöglich zurückzustellen.
Die Bauvergaben werden dem Stadtrat
entsprechend der Geschäftsordnung zum Vergabebeschluss vorgelegt. Die
Verwaltung wird ca. 45 % (alternativ 60%, d.h. 45% zzgl. TGA und Elektro) der
Bauleistungen in einem ersten Vergabepaket zeitgleich zum Beschluss vorlegen.
Die Leistungsverzeichnisse sind von den Planern mit Preisen zu versehen und
dieses Ergebnis, einer so begründeten Kostenfortschreibung, ist dem Gremium vor
Ausschreibung zur Freigabe vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, von den
Planern und vom Projektsteurer eine nach DIN gegliederte Kostenberechnung und
zusätzlich eine gewerkeweise Aufstellung zu fordern. Dies dient als Grundlage
zur Kostenkontrolle und als Basis für weitere Entscheidungen während und nach
Abschluss wesentlicher Teile der Ausschreibung für die Bauleistungen.
Die Kostenberechnung soll, wie allgemein
üblich, auch Kostenkennwerte und deren statistische Vergleiche mit
Gewerbebauten im allgemeinen und vergleichbaren Bauhöfen im besonderen,
enthalten (z.B. aus BKI).
4. Da das Einsparpotential durch die Änderungen
Ziffer 2. noch nicht bezifferbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, den
Haushaltsansatz 2023 und die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026 auf
Basis der Ziffer 1. wie folgt anzupassen:
- 2023 6.400.000 €
- 2024 10.400.000
€
- 2025 7.900.000 €
- 2026 500.000 €
5. Da das Einsparpotential durch die Änderungen
Ziffer 2. noch nicht bezifferbar ist, wird die Verwaltung wird beauftragt, für
die Jahre 2024 bis 2026 auf der Haushaltsstelle 7700.9400.01
Verpflichtungsermächtigungen auf Basis der Ziffer 1. und in folgender Höhe
einzuplanen:
- 2024 10.400.000
€
- 2025 7.900.000 €
- 2026 500.000 €
6.
Die
Verwaltung stellt den Stadträten relevante Projektunterlagen in geeigneter
Weise laufend zur Verfügung.
7.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stand der Überführung des Bauhofs in
eine eigene Organisationsform in dem nächsten zuständigen Ausschuss
vorzustellen.
1.Abstimmungsergebnis:
Ja: 25
Nein: 2
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StRin Losinger
StRin Mergle
2.BM Scharold
StR Wurzer
2.Abstimmungsergebnis:
Ja: 25
Nein: 3
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 28
Abwesend:
StRin Mergle
2.BM Scharold
StR Wurzer
3.Abstimmungsergebnis:
Abwesend:
StRin Mergle
2.BM Scharold
StR Wurzer
Namentliche Abstimmung:
1.BM Eichmann ja
StRin Bahner nein
StR Beutlrock ja
StRin Böhm nein
StRin Brülls nein
StR Dorsch nein
StR Eichele ja
3.BMin Eser-Schuberth nein
StR Fleig ja
StRin Gerber ja
FrV Hatzold ja
StR Held ja
StRin Hörmann von und zu Guttenberg ja
FrV Kleist ja
StR Losinger Manfred ja
StRin Losinger Simone ja
StR Dr. Mersdorf ja
StRin Micheler-Jones ja
StR Nießner ja
StR Pfundmeir ja
StR Rietzler ja
FrV Rockelmann ja
FrVe Sasse-Feile ja
StR Schrall ja
StR Stamp nein
StR Straßer ja
StR Strobel ja
StR Trinkl ja